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Heide unter strengem Schutz – Stadt droht hohe Bußgelder an

InDresdens größtem Wald gelten ab jetzt verschärfte Vorschriften. So dürfen die Hunde nicht frei rumlaufen und Reiter nur spezielle Wege benutzen.

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Von Bettina Klemm

Dresdens Heide steht ab sofort unter besonders strengem Schutz. Der Stadtrat hat sie zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Damit soll das mehr als 6000 Hektar große Waldgebiet dauerhaft unangetastet bleiben. „Es dient aber weiterhin der Erholung“, sagt Iris David vom Umweltamt. Drei Jahre haben die Stadt Dresden und die Landratsämter in Meißen und Kamenz an der Verordnung gearbeitet. Die Dresdner Heide umfasst auch Gebiete in Radeberg, Ullersdorf, Boxdorf und Radebeul.

Strengere Regeln für

Wanderer und Radler

Hunde müssen jetzt überall an die Leine genommen werden, um Rehe und andere Wildtiere nicht aus dem Dickicht aufzuscheuchen. Vor der Abstimmung am Donnerstagabend im Stadtrat gab es eine heftige Diskussion um den Leinenzwang für Hunde. Holger Zastrow (FDP) wollte ihn verhindern, fand aber keine Mehrheit. Es wird ein etwa 30 Hektar großes Gebiet zwischen Jägerpark und Bühlau ausgewiesen, in dem die Hunde frei laufen können. „Wir wollen, dass das noch vor Weihnachten erfolgt“, sagt Helfried Reuther von der CDU-Fraktion.

Reiter dürfen nur die für sie ausgewiesenen Wege benutzen. Radfahren ist, wie schon seit 1992, nur auf Straßen und Wegen erlaubt, nicht querfeldein. Autos dürfen nur auf ausgewiesenen Flächen geparkt werden. Es ist verboten, Wege und Flächen abzusperren und Feuer außerhalb von festgelegten Feuerstellen anzuzünden. Nach der neuen Verordnung ist also alles verboten, was die Lebensräume der Tiere und Pflanzen gefährden kann. Weder dürfen Gehölze beschädigt noch neue angepflanzt werden. Pilze und Beeren allerdings dürfen weiterhin gesammelt werden.

Zelten nur mit erlaubnis der Stadt möglich

Wer in der Heide zelten möchte, benötigt eine schriftliche Erlaubnis der Naturschutzbehörde. Jede Veränderung des Waldes ist verboten. Wollen Wandervereine Wegemarkierungen anbringen oder Baufirmen Leitungen verlegen, Kies abbauen oder Gruben verfüllen, ist stets eine Genehmigung nötig. Ausgenommen davon sind nur die Forst- und Landwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie organisierte Volkswanderungen und Laufveranstaltungen.

Stadt kündigt ab sofort stärkere Kontrollen an

Wer erwischt wird, muss mit hohen Bußgeld rechnen, droht die Stadt Ein Bußgeldkatalog wird zurzeit erarbeitet. Die Stadt kann jedoch ab sofort gegen alle Verstöße vorgehen. „Bisher wurden diese nur auf der Grundlage des Waldgesetzes vom Forstamt geahndet“, sagt Sebastian Schmidt vom Umweltamt. Auf zwei Seiten sind in der Verordnung vorsätzliche und fahrlässige Verstöße aufgelistet. Die Stadt kündigt ab sofort Kontrollen an.

waldgebiet darf nicht mehr reduziert werden

Der Wald darf nicht reduziert werden. Die TLG Immobilien GmbH wollte ein 20 Hektar großes, früher militärisch genutztes Areal für Gewerbe nutzen. Der Stadtrat lehnte das ab. In dem sumpfigen Gebiet sei ein Biotop entstanden. Eva Jähnigen (Grüne) warnt: „Es fehlen schon jetzt Ausgleichsflächen für Neuanpflanzungen.“ Seit 1969 hat die Stadt das Waldgebiet geschützt. 1971 wurde es bereits zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Allerdings wurde Militär stationiert, das inzwischen abzog. Nach 1990 nutzten Firmen wie Infineon oder der Technopark Nord Gebiete der Heide. Damit ist Schluss.