Von Lars Rischke
Im Prozess um die Ermordung seiner schwangeren Freundin hat das Dresdner Landgericht gestern den 28-jährigen Angeklagten Frank K. zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Zugleich ordnete die Schwurgerichtskammer die sofortige Unterbringung des Hilfsarbeiters in einer geschlossenen Psychiatrie an.
Die Kammer unter Vorsitz von Richterin Birgit Wiegand befand den Angeklagten für schuldig, seine Freundin Peggy im Juli 2004 durch zahlreiche Messerstiche in Heidenau umgebracht zu haben. Kurz nach dem Tod der Frau erstickte der Fötus. Das Gericht hatte ferner keinen Zweifel, dass der Angeklagte 1999 auch seinen ehemaligen Mitbewohner Martin M. und zwei Jahre später seine damalige Freundin Julia K. töten wollte. Allerdings habe er in diesen beiden Fällen von seinen Opfern abgelassen und den Notarzt gerufen. Das Gericht ahndete diese Fälle deswegen als gefährliche Körperverletzung.
Eifersucht spielt große Rolle
Der Angeklagte, der das Urteil ohne äußere Regung aufnahm, muss nach der Entscheidung für unbestimmte Zeit in die Psychiatrie nach Arnsdorf. Der Gutachter hatte erklärt, bei ihm liege eine schwere seelische Abartigkeit vor. Er hatte zudem von einer sexuell motivierten sadistischen Vorgehensweise gesprochen. Das Gericht schloss sich dieser Einschätzung nun an. Ob und wann der Verurteilte jemals wieder auf freien Fuß kommt, ist unklar. Während ein zu lebenslanger Haft Verurteilter nach 15 Jahren mit einer Entlassung auf Bewährung rechnen kann, ist eine Entlassung aus der Psychiatrie nur dann möglich, wenn Gutachter unabhängig voneinander zu dem Ergebnis kommen, dass von dem Betreffenden keine Gefahr mehr ausgeht. Dies könnte bedeuten, dass K. bis zum Lebensende einsitzen muss.
Das Gericht blieb mit der Entscheidung unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 14 Jahre und sechs Monate gefordert hatte. Die Verteidigung hatte nicht mehr als sieben Jahre beantragt. Die Richterin erklärte, „Eifersucht spielte in allen Fällen eine große Rolle.“ Dem Angeklagten sei es darum gegangen, sich seiner Opfer zu bemächtigen. Der angeklagte Hilfsarbeiter hatte zu Prozessbeginn eingeräumt, seine im vierten Monat schwangere Freundin im Juli 2004 durch Messerstiche in seiner Wohnung in Heidenau getötet zu haben. Der 27-Jährige bestritt aber den Vorwurf, sie ohne Vorwarnung heimtückisch ermordet zu haben. Er habe seine Freundin auf deren Wunsch getötet. Es sei auch ihr Wille gewesen, dass er Körperteile von ihr abtrenne und verspeise. Das Gericht erklärte, hierfür habe es keine Hinweise gegeben.