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Heimbewohnerin darf nicht zum Arzt gehen

Eine Verfügung sorgt in Sachsen für Interpretations-Streit: Entscheidet die Pflegeeinrichtung oder der Arzt?

Von Kornelia Noack
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In der Regel wird die medizinische Versorgung von stationär untergebrachten Pflegebedürftigen während der Coronakrise durch Hausbesuche sichergestellt.
In der Regel wird die medizinische Versorgung von stationär untergebrachten Pflegebedürftigen während der Coronakrise durch Hausbesuche sichergestellt. © Sebastian Kahnert/dpa

Es war ein Routinetermin bei ihrem Facharzt. Doch die Bewohnerin des Diakonischen Altenzentrums Graupa durfte ihn nicht wahrnehmen. Die Leitung der Einrichtung im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge untersagte der älteren Dame den Besuch in der Praxis außerhalb des Altenheimes – aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Covid-19-Virus und der Verbreitung unter den pflegebedürftigen Bewohnern.

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