Jens Fritzsche
Lebenslänglich! Wie oft ist wohl dieses Urteil durch die Räume von Schloss Klippenstein in Radeberg geschwirrt? Möglich, dass es dies öfter gegeben hat, denn zwischen 1856 und 1952 hatte in den mittelalterlichen Mauern der Burg das Gericht des Amtes Radeberg seinen Sitz. Jetzt könnte es bald wieder lebenslängliche „Urteile“ auf Schloss Klippenstein geben. Nämlich dann, wenn die Radeberger Stadträte an diesem Mittwoch ihren Segen erteilen. Ihren Segen, dass in Zukunft auf Schloss Klippenstein geheiratet werden darf.
Die Idee ist nicht ganz neu. Schon im ersten Nutzungskonzept für das Schloss, das 1993 vom Stadtrat verabschiedet wurde, ist nachzulesen, dass das Trauzimmer aus dem Rathaus ins Schloss umziehen sollte. Jetzt, zum zehnjährigen Jubiläum sozusagen, wird aus der Idee Realität. Zumindest teilweise. Denn umziehen wird das Trauzimmer nicht, wie Hauptamtsleiterin Astrid Wache unterstreicht. „Geheiratet wird auch in Zukunft hauptsächlich im Rathaus!“ Aber da es in der Vergangenheit immer mal wieder ein paar Anfragen gegeben hat, ob es denn möglich sei, sich auch im herrlichen Ambiente des Schlosses trauen zu lassen, wolle man diesem Wunsch nun endlich Rechnung tragen.
Sagen die Stadträte also am Mittwoch „Ja“, kann zusätzlich zum Trauzimmer im Rathaus auch noch in der Hofestube im Schloss „Ja“ gesagt werden. Für diese Termine müssen dann allerdings die Möbel aus dem Trauzimmer ins Schloss gebracht werden. „Deshalb werden wir eine zusätzliche Gebühr von 135 Euro verlangen“, sagt die Hauptamtsleiterin. Aber auch diese Summe werden die Verliebten sicherlich mit einem glücklichen Lächeln berappen. Und bekanntlich heiratet man ja auch nur ein Mal im Leben... Hoffentlich.
Wer sich übrigens noch nicht ganz sicher ist, ob er schon reif fürs „Ja“-Wort ist, kann ja auch noch ein paar Jahre warten. Dann, wenn die Sanierung des Schlosses komplett ist, wird statt der Hofestube sogar der Festsaal für die „Ja-Sager“ bereit stehen. Aber das ist Zukunftsmusik. Jetzt müssen die Stadträte zunächst mal die Hofestube widmen, wie es im Amtsdeutsch heißt. Denn nur in einem Raum, der auch per Beschluss als Trauzimmer ausgewiesen wurde, können gültige Ehen geschlossen werden. Gesetz ist Gesetz. Ob nun im Amtsgericht oder im Standesamt...