Herbe Niederlage für VW

Nun ist es amtlich. Der Einbau einer Schummelsoftware in Dieselfahrzeuge der Marke VW war eine bewusste und systematische Täuschung der Behörden. Und nicht nur das: VW nutzte das Vertrauen seiner Kunden gezielt aus und verstieß damit gegen grundlegende Wertungen unserer Rechts- und Sittenordnung.
Mit diesen deutlichen Worten hat der Bundesgerichtshof alle Bemühungen des Unternehmens zunichtegemacht, die jahrelange arglistige Täuschung von Verbrauchern, Aktionären und Behörden kleinzureden. Die Zahlung von Schadenersatz ist die richtige Konsequenz.
Die Behauptung des Autokonzerns, die Unternehmensführung habe mit der Betrugssoftware nichts zu tun, hat das Gericht zu Recht nicht durchgehen lassen. Die Beweislast für die Verantwortung des Unternehmens sehen die Richter in diesem Fall nicht allein bei dem Käufer.
Die verbraucherfreundliche Entscheidung ist eine große Niederlage für VW. Prompt zeigt sich das Unternehmen bereit, den insgesamt rund 60.000 Klägern zeitnah Entschädigung anzubieten. Die Begründung, man wolle damit die Justiz entlasten, klingt nach fünfjähriger Verfahrensdauer allerdings wie Hohn.
Doch trotz der deutlichen Kritik des Gerichts am Gebaren des Herstellers erhalten die Käufer lediglich finanziellen Ausgleich – nicht weniger, aber auch nicht mehr. Entgegen den Ankündigungen mancher Anwaltskanzleien war der lange Weg durch die Instanzen für die meisten Kläger also kein gutes Geschäft.
Hintergrund: VW muss Schadenersatz zahlen.