Hier drohen Corona-Viren im Alltag

Covid 19-Erkrankungen werden in der Regel durch Tröpfcheninfektion, zum Beispiel beim Husten oder Niesen, übertragen. Dennoch sind viele in Sorge, ob man sich auch über kontaminierte Lebensmittel oder Oberflächen anstecken kann. Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) hat seine Informationen dazu aktualisiert.
1. Oberflächen und Verpackungen
Eine Virusübertragung durch Oberflächen, die kurz zuvor kontaminiert wurden, sei durch Schmierinfektion denkbar, so das BfR. Aufgrund der relativ geringen Stabilität von Coronaviren in der Umwelt könnte dies aber nur in einem kurzen Zeitraum nach der Kontamination passieren. Im getrockneten Zustand würden die Viren in der Regel innerhalb von Stunden inaktiv.
Laboruntersuchungen einer amerikanischen Arbeitsgruppe zeigen, dass die Infektiosität nach starker Kontamination, zum Beispiel durch Niesen, unterschiedlich lange anhält. Und zwar bis zu drei Stunden in Aerosolen, bis zu vier Stunden auf Kupferoberflächen, bis zu 24 Stunden auf Kartonverpackungen und zwei bis drei Tage auf Edelstahl und Plastik. Das wurde aber nur unter Laborbedingungen und auf Zellkulturen nachgewiesen.
2. Besteck, Geschirr, Textilien
Grundsätzlich können Coronaviren durch direktes Niesen oder Husten einer infizierten Person auf Besteck oder Geschirr gelangen und auf diesen festen Oberflächen eine Zeit lang überleben. Eine Schmierinfektion erscheint dann möglich, wenn das Virus über das Besteck oder über die Hände auf die Schleimhäute des Mund- und Rachenraumes oder die Augen übertragen wird.
Als umhüllte Viren, deren Erbgut von einer Fettschicht ummantelt ist, reagieren Coronaviren empfindlich auf fettlösende Substanzen wie Alkohole und Tenside, die in Seifen, Geschirrspülmitteln und Waschmitteln enthalten sind. Wenngleich dem BfR darüber noch keine spezifischen Daten vorliegen, sei es hoch wahrscheinlich, dass durch diese Substanzen die Virusoberfläche beschädigt und das Virus inaktiviert werden. Das gilt insbesondere auch dann, wenn Geschirr im Geschirrspüler oder Textilien in der Waschmaschine bei 60 Grad Celsius oder höherer Temperatur gereinigt und getrocknet werden.

Im normalen Alltag könne in Privathaushalten die Wäsche wie gewohnt gewaschen werden. Kleidung, Bettwäsche, Unterwäsche, Handtücher oder Waschlappen von Erkrankten jedoch sollten mindestens bei 60 Grad in der Waschmaschine mit einem Vollwaschmittel gewaschen und gründlich getrocknet werden. Beim Umgang mit Wäsche von Erkrankten rät das BfR, den direkten Kontakt von Haut und Kleidung mit kontaminierten Materialien zu vermeiden, die Wäsche nicht zu schütteln und im Anschluss die Hände gründlich zu waschen.
3. Lebensmittel und Kosmetika
Laut BfR wurde noch nicht nachgewiesen, dass sich Menschen über den Verzehr kontaminierter Lebensmittel infiziert haben. Es sei auch unwahrscheinlich, dass importiere Waren, wie Lebensmittel und Kosmetika, Quelle einer Infektion mit dem Coronavirus sind. Dennoch sollten beim Umgang mit Lebensmitteln und Kosmetika die allgemeinen Regeln der Hygiene, wie regelmäßiges Händewaschen und die Trennung von rohen und gegarten Speisen, beachtet werden.
🔸 Unser Push-Service zum Coronavirus 🔸
Wie entwickelt sich die Lage weltweit und in Sachsen? Über unsere Push-Benachrichtigungen halten wir Sie über das aktuelle Geschehen in Sachen Coronavirus auf dem Laufenden. So abonnieren Sie den kostenlosen Push-Service.
(Leider nicht kompatibel für iPhone und iPad.)
Da die Viren hitzeempfindlich sind, kann das Infektionsrisiko durch Kochen, Braten oder Dünsten zusätzlich weiter verringert werden. Kosmetika, wie Lippenstifte oder Make-up, sollten nicht mehrere Personen gemeinsam verwenden. Creme aus geöffneten Tiegeln entnimmt man nur mit gründlich gewaschenen Händen oder einem sauberen Spatel.
4. Tiefkühlkost
Die Coronaviren sind laut BfR kälteunempfindlich und können bei minus 20 Grad bis zu zwei Jahre im gefrorenen Status infektiös bleiben. Nach dem Auftauen wäre zum Beispiel über die Hände eine Übertragung auf Schleimhäute möglich. Das Erhitzen und Garen tiefgekühlter Lebensmittel schütze aber vor einer Infektion. Die Behörde weist darauf hin, dass die allgemeinen Hygieneregeln bei der Zubereitung von Tiefkühlkost beachtet werden sollten. Zum Beispiel darf Auftauwasser nicht mit solchen Lebensmitteln in Kontakt kommen, die nicht erhitzt werden.
5. Bargeld, Kartenterminals, Türklinken, Smartphones
Coronaviren können durch direktes Niesen oder Husten einer infizierten Person auf diese Oberflächen gelangen und eine Zeit lang überleben. Eine Schmierinfektion einer weiteren Person sei dann möglich, wenn die Viren kurz danach über die Hände auf die Schleimhäute des Mund- und Rachenraumes oder die Augen übertragen werden. Um sich davor zu schützen, ist es wichtig, die Hände vom Gesicht fernzuhalten und sich zum Beispiel nach dem Bargeldziehen die Hände zu waschen.
Fazit
Zwar gibt es derzeit keine Fälle, bei denen nachgewiesen ist, dass sich Menschen auf anderem Weg als durch Tröpfcheninfektion infiziert haben. Doch theoretisch ist das möglich. Werden jedoch die Regeln der Hygiene, zum Beispiel Händewaschen, das Fernhalten der ungewaschenen Hände vom Gesicht, die gründliche Reinigung von Geschirr, Textilien und Oberflächen beachtet, ist die Infektionsgefahr gering.