Heute ist der Auftrag um den Neubau der Eissporthalle Thema beim Oberlandesgericht. Sie haben dort Klage eingereicht. Was wollen Sie erreichen?
Kürzlich entschied die Vergabekammer in Leipzig, dass die Stadt Dresden den Auftrag um den Neubau der Eissporthalle nicht neu ausschreiben muss. Gegen diese Entscheidung wollen wir Widerspruch einlegen. Dazu allerdings muss das Oberlandesgericht entscheiden, dass es eine so genannte aufschiebende Wirkung gibt, das heißt, dass die Stadt den Auftrag so lange nicht vergeben darf, bis unser Widerspruch geklärt ist.
Sie gehen also davon aus, dass die Vergabekammer falsch entschieden hat?
Ja. Die Entscheidung der Kammer muss überprüft werden, denn unsere Argumente wurden dort überhaupt nicht gehört.
Welche Argumente sind das?
Wie bekannt, hat mein Architekturbüro den Wettbewerb zum Bau der neuen Eishalle gewonnen. Jetzt geht es darum, ob wir auch den Auftrag zum Bau dieser Halle von der Stadt erhielten. Und da bin ich nach wie vor der Meinung, dass das so ist. Denn wir arbeiteten mehrere Monate für die Stadt, planten mehrfach um, es gab gemeinsame Planungen und einen Termin zum Start des Baus und wir bekamen einen Vertrag von der Stadt . . .
. . . der allerdings wurde nie unterschrieben.
Genau das ist der Punkt. Wann ist ein Vertrag gültig? Darüber muss entschieden werden.
Haben Sie keine Bedenken, dass Ihre Klage den Bau der Halle erneut verzögert?
Den Baustart hat die Stadt verzögert, indem zunächst immer wieder umgeplant und mir später der Auftrag entzogen wurde. Die Stadt vollführt eine Verschleierungstaktik, die aufgeklärt werden muss. Hier läuft eine Menge ganz schief.
Was meinen Sie damit?
Dazu kann ich mich jetzt leider nicht äußern, da wir hier ein schwebendes Verfahren haben. Nach der heutigen Entscheidung kann ich Ihnen mehr sagen.
Nachgefragt von Peter Ufer