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Hinterhalt in Waltersdorf

Ein 19-Jähriger ist von seiner Freundin verlassen worden. Dafür hat er sich an ihr und ihrem neuen Freund gerächt.

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Von Rolf Hill

Landkreis/Zittau. Ein jugendliches Trio hat sich jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung am Amtsgericht Zittau verantworten müssen. Eine 18-jährige Frau aus Hainewalde, ein 19-jähriger Waltersdorfer und ein 27-Jähriger aus Olbersdorf waren in einer Julinacht des Jahres 2013 am Olbersdorfer See unterwegs. Im Laufe des Abends haben die drei in der Gaststätte „Captain Hook“ ein Pärchen bemerkt, das ihnen bekannt war. Besonders traf das auf den Waltersdorfer zu, war er doch noch bis vor Kurzem mit der jungen Frau, die er an diesem Abend in der Gaststätte sah, liiert. Doch diese hatte ihm den Laufpass gegeben. Er soll die Gelegenheit genutzt haben, um sich dafür zu rächen.

Als das Paar, die späteren Geschädigten, die Gaststätte verließen und mit ihrem Auto die Heimfahrt nach Waltersdorf antraten, folgten ihnen die Angeklagten. Da sie wussten, wo der junge Mann wohnte, benutzten sie selbst eine andere Strecke, waren früher am Ziel und lauerten den beiden auf. Dabei blieb der junge Mann aus Waltersdorf, vermutlich der Drahtzieher der Aktion, im etwa 100 Meter entfernt abgestellten Auto sitzen.

Er sei vor seinem Haus nur schnell ausgestiegen, um etwas zu holen, berichtete der Geschädigte, da wurde er von dem 27-jährigen Angeklagten aus Olbersdorf attackiert. Zuerst habe er einen Schlag ins Gesicht bekommen. Er sei zurückgetaumelt und dabei zu Fall gekommen. Sein Angreifer versetzte ihm daraufhin einige Tritte, ließ aber dann von ihm ab. Die 18-jährige Angeklagte aus Hainewalde widmete sich derweil der noch im Auto sitzenden jungen Frau. Sie habe ebenfalls zuerst einen Schlag ins Gesicht bekommen, sagte diese aus. Es folgten ein paar Tritte in die Rippen, dann war der Spuk vorbei. Unmittelbar danach alarmierte das Pärchen die Polizei und erstattete Anzeige. Im Wesentlichen stimmten die Aussagen beider Seiten überein.

Aufschlussreich war das Verlesen der Auszüge aus dem Bundeszentralregister bezüglich der beiden wirklich aktiv handelnden Angeklagten durch Richter Stephan Folda. Sechs Einträge standen bei der jungen Frau zu Buche. Noch prekärer war die Lage betreffs des noch immer schweigenden Täters. Hier gab es bereits zehn Einträge, dreimal saß er im Gefängnis. Alle drei Strafen aber wurden noch vor Verbüßung des größten Teils zur Bewährung bis 2017 ausgesetzt. Das war auch Bestandteil des Abschlussplädoyers von Staatsanwältin Heike Korowiak.

Zuerst stellte sie fest, dass sich der Angeklagte im Hintergrund nicht der Beihilfe, sondern der Anstiftung schuldig gemacht habe. Allerdings sei er geständig gewesen. Für ihn beantragte sie eine Geldbuße von 300 Euro. Härter ging sie mit der zweiten, ebenfalls geständigen Angeklagten ins Gericht. Die beschäftigungslose junge Frau solle bis zum Jahresende wöchentlich zehn Stunden gesellschaftlich nützliche Arbeit leisten, beantragte die Staatsanwältin. Beim dritten Angeklagten habe sie absolut nichts Positives finden können, unterstrich Heike Korowiak. Seine Tat sei ein heimtückischer Überfall aus dem Hinterhalt gewesen. Dafür forderte sie sieben Monate Freiheitsstrafe.

Die Urteile lauteten: 250 Euro Geldstrafe für den Anstifter, 64 Stunden gemeinnützige Arbeit bis zum Jahresende für die junge Hainewalderin und sieben Monate Freiheitsentzug für den Hauptangeklagten.