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Höchststrafe für Oma-Mörder

Das Landgericht Görlitz verurteilt den 38-jährigen Polen zu lebenslang. Auch nach 15 Jahren kommt er nicht frei.

Von Frank Thümmler
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Marek Bejnarowicz wird in den Gerichtssaal geführt. Auch ein emotionales letztes Wort bewahrte ihn nicht vor der Höchststrafe.
Marek Bejnarowicz wird in den Gerichtssaal geführt. Auch ein emotionales letztes Wort bewahrte ihn nicht vor der Höchststrafe. ©  Nikolai Schmidt

Gleich drei Mordmerkmale stellte der Vorsitzende Richter Theo Dahm in seinem Urteil gegen den 38-jährigen Polen Marek Bejnarowicz fest: Habgier, Mord zur Ermöglichung und zur Verdeckung einer Straftat. Opfer war eine 90-jährige Seniorin in Görlitz-Königshufen. Dahm verurteilte am Montag den Angeklagten wegen Mordes und weiteren Straftaten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Das hat zur Folge, dass die Freiheitsstrafe nach 15 Jahren nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann, sondern eine Strafvollstreckungskammer kurz vor Vollendung der 15 Jahre festlegt, wie viel Strafe zusätzlich verbüßt werden muss. Das können wenige Jahre sein, aber auch fast ein ganzes Leben.

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