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Muss ich für ein 30-jähriges Kind noch zahlen?

Volljährige Trennungskinder müssen ihren Unterhalt selbst einfordern, sagen Anwälte aus Sachsen beim Telefonforum.

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Gefragte Fachanwälte: Ines Ander aus Görlitz, Frank Simon aus Dresden und Christina Mathern aus Chemnitz (von links).
Gefragte Fachanwälte: Ines Ander aus Görlitz, Frank Simon aus Dresden und Christina Mathern aus Chemnitz (von links). © Christian Juppe

Wenn Kinder nach der Trennung der Eltern Anspruch auf Unterhalt haben, führt das oft zu Streit – zum Beispiel über das unterhaltsrelevante Einkommen. Drei Fachanwälte für Familienrecht aus Sachsen haben beim Telefonforum der Sächsischen Zeitung viele Fragen von Anrufern beantwortet. 

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