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Hund beißt Mann

Auf einem Weg bei Mühlbach erleidet Herr R. zwei 15 Zentimeter große Wunden an der Wade. Der Fall landet vor Gericht.

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Symbolfoto
Symbolfoto © Sebastian Gollnow/dpa

Von Anne Schicht

Herr R. verwaltet das Grundstück einer Erbengemeinschaft in Mühlbach. Darüber führt ein Weg, den Spaziergänger gern nutzen. Das sieht der Verwalter allerdings gar nicht gern. Deshalb weist er die Leute deutlich darauf hin, dass der Weg seiner Ansicht nach nicht öffentlich ist.

So auch Heide P., die im November 2018 mit ihrem Hund dort unterwegs war. Der braungelbe mittelgroße Mischlingshund war nicht angeleint. Als Herr R. auf Frau P. zukam, biss ihn der Hund in die Wade. Zwei 15 Zentimeter große Wunden blieben zurück. Zwei Monate lang war der Geschädigte arbeitsunfähig. Bis heute ist der Biss nicht richtig verheilt.

Vor dem Amtsgericht Dippoldiswalde verteidigt sich Heide P. Es hätte schon einige Zeit vorher Ärger mit dem Geschädigten gegeben. Da sei ihr Mann mit dem Hund auf der Strecke unterwegs gewesen. Und da wäre es auch schon zu einer Auseinandersetzung gekommen. Als sie nun dort entlanglief, sei R. mit schnellen und zackigen Schritten auf sie zugekommen und hätte gefordert: „Das ist ein privater Weg. Verlassen Sie sofort das Gelände.“ Er hätte einen aggressiven Eindruck gemacht und eine unangenehme Atmosphäre erzeugt.

Beschützerinstinkt geweckt

Bei ihrem Hund hätte das wohl den Beschützerinstinkt geweckt. Mit hochgezogenen Lefzen hätte er den herannahenden Mann angebellt. Heide P. hätte noch gerufen: „Vorsicht! Der Hund ist gefährlich!“ Schließlich aber hätte der Hund zugeschnappt.

Sie hätte dann die Wunde sehen wollen, denn von außen sei alles unscheinbar gewesen. Doch R. habe das verweigert und wollte stattdessen den Impfausweis des Hundes und die Personalien der Frau haben. Dagegen wiederum sträubte sich die 53-Jährige: „Ich muss Ihnen gar nichts zeigen.“ Sie gab auch zu, dass sich beide noch beschimpft hätten. Den ausgestreckten Mittelfinger, wie es in der Anklage steht, will sie R. aber nicht gezeigt haben.

Mehrfach beteuert Heide P. gegenüber dem Richter, dass der Hund bisher immer friedlich gewesen sei. Er sei bereits zehn Jahre alt und noch nie sei etwas derartiges vorgekommen. Inzwischen sei der Hund in der Hundeschule gewesen. Sie würde ihn nur frei laufen lassen, wenn keine anderen Menschen in der Nähe wären, sobald jemand komme, nehme sie das Tier an die Leine. Der Staatsanwalt würdigte die Bemühungen, machte aber ganz deutlich klar: „Ein Hund bleibt immer ein Stück unberechenbar. Der Hund hat einen angeborenen Jagdtrieb.“

700 Euro Strafe oder gemeinnützige Arbeit

Der Geschädigte selbst blieb der Gerichtsverhandlung unentschuldigt fern. Somit konnte seine Sicht auf das Geschehene nicht gehört werden. Von Heide P. wollte der Richter dennoch wissen, wie es ihr denn ginge, wenn sie mit der Geschichte nun wieder konfrontiert würde. Und wie sie dazu stehe, dass R. von ihrem Hund gebissen wurde. Ausweichend und nach mehreren Nachfragen antwortete sie mit einer eher halbherzigen Entschuldigung: „Es tut mir leid, dass der Hund ihn gebissen hat.“

Der Richter schlug schließlich die Einstellung des Verfahrens vor. Der Staatsanwalt stimmte zu unter der Maßgabe, dass sie eine Strafe von 700 Euro zahlt, oder aber 70 Stunden in einer gemeinnützigen Organisation arbeitet. Der Richter entschied dann genau so. Ob Frau P. zahlt, oder lieber gemeinnützig tätig wird, bleibt ihr überlassen.

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