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Investor muss altes Haus wieder herstellen

Meißen. Die Stadt bestraft den illegalen Abbruch an der Uferstraße mit harten Auflagen.

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Von Ulrike Körber

Das unscheinbare blaue Häuschen an der Uferstraße 7, an dem sich in den vergangenen Tagen widerrechtlich Bagger und Abbruchmaschinen zu schaffen gemacht haben, muss vom Besitzer jetzt wieder aufgebaut werden. So hat es die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt vom Investor Thomas Grimmer aus Dresden gefordert: Ein Sicherungskonzept soll entstehen, die abgebrochene Rückwand muss wieder hochgezogen werden, auch das Dach soll wieder drauf, heißt es in dem Bescheid, den Grimmer unmittelbar nach der Abbruchaktion des geschützten Hauses erhielt.

„Wir sind dem Gesetz nach verpflichtet, das zu fordern“, sagt Baudezernent Steffen Wackwitz. „Weil bei dem Gebäude Gefahr in Verzug ist, das Denkmal noch weiteren Schaden nehmen kann, mussten wir reagieren.“ Grimmer legte inzwischen Widerspruch ein. Er habe den Abriss nicht in Auftrag gegeben. Es handele sich um ein Missverständnis zwischen ihm und der ausführenden Baufirma. Zudem habe der Investor damit gerechnet, dass über einen Abbruch des Hauses und einen Ersatzneubau an selber Stelle – den er unlängst in Meißen beantragt hatte – bald entschieden sei.

Mit dem illegalen Abbruchversuch, der Anordnung der Denkmalbehörde und dem Widerspruch Grimmers geht der Streit um das Areal an der Uferstraße in eine neue Runde. Seit 2004 gibt es ein Hin und Her zwischen Stadt und Investor. Während Meißen die Silhouette an der Elbe erhalten will, plante Grimmer zunächst, die Gebäude Uferstraße 6 bis 8 komplett runterzureißen, um Sicht- und Fahrfreiheit zu dem Lidl-Neubau zu erreichen. Dem wurde nicht stattgegeben. Daraufhin wollte Grimmer nur das Haus 7 opfern. Auch darüber gibt es keinen positiven Bescheid. Das Verfahren läuft beim Regierungspräsidium. Eine Antwort gibt es noch nicht.