Dresden. Im Drogen-Prozess gegen zwei Diplomaten aus der Mongolei hat die Verteidigung am Mittwochnachmittag auf der nach oben offenen Skala die nächste Eskalationsstufe gezündet. Sie lehnt die 14. Strafkammer des Landgerichts Dresden aus Besorgnis ihrer möglichen Befangenheit ab. Der Anlass dafür war die Entscheidung des Gerichts, die Öffentlichkeit für die Dauer der Einlassung des Hauptangeklagten Battushig B. nicht auszuschließen.
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