Ist das EKZ in Radeberg ein Schwarzbau?

Radeberg. Flach, praktisch und mit einem großen Angebot: Das Radeberger Einkaufszentrum EKZ An der Ziegelei ist bei den Einwohnern beliebt. Tausende gehen hier einkaufen. In dem Haus ist der Friseur genauso zu finden, wie der Bioladen, die Aldi-Filiale oder der Konsummarkt.
Jetzt ist klar, das EKZ steht seit Jahrzehnten illegal an der Badstraße. Es hätte so nie errichtet werden dürfen, schreibt das Landratsamt. Das Vorhaben war „von Anfang an rechtswidrig“, heißt es in einem Brief. Der Grund: Die Stadt Radeberg legte in ihrem Bebauungsplan „Badstraße West“ von 1991 fest, dass auf dem Gelände nur großflächiger Einzelhandel angesiedelt werden darf, kein Einkaufszentrum. Es hätten dort beispielsweise nur ein separater Baumarkt, ein separater Elektronikanbieter und ein separater Supermarkt öffnen dürfen. 1994 aber stellte die Firma MTF Gewerbebau einen Antrag auf Befreiung von Vorgaben des Bebauungsplanes. Die Stadt Radeberg und auch das damalige Landratsamt Dresden Land genehmigten den Antrag. „Eine Befreiung ist möglich, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden“, heißt es zur Begründung. Heute sagt das Landratsamt in Bautzen, der Bau ist rechtswidrig erfolgt.
Jürgen Wähnert, Sprecher der Radeberger Stadtverwaltung, sieht ebenfalls eine andere Auslegung des Bebauungsplanes als Grund für das damalige Vorgehen. „Die Lesart war eine andere, bei uns in der Stadtverwaltung aber auch im damaligen Landratsamt in Dresden, das den Bauantrag ja genehmigte. Die genauen Umstände werden nach den 25 Jahren schwer nachzuvollziehen sein“, sagt er.
Antrag brachte alles ins Rollen
Ins Rollen gekommen ist das Ganze durch den Antrag der Deutschen Fachmarkt AG (Defama). Das Unternehmen ist der heutige Eigentümer des EKZ. Die Firma will das Gebäude komplett umkrempeln: Mehr Platz für Supermärkte, eine kürze Fußgängerzone im Innern. Erst durch diesen Antrag ist aufgefallen, dass es eine Diskrepanz zwischen dem Bebaungsplan und dem bestehenden EKZ gibt. – Doch was jetzt tun? Dem Bauantrag der Defama kann nach Ansicht des Landratsamtes nicht zugestimmt werden. An einem „illegalen“ Gebäude den Umbau zu genehmigen, hieße, ihn zu legitimieren.
Auch die Möglichkeit, nach mehr als 20 Jahren für das EKZ Bestandsschutz gelten zu lassen, ist nach Ansicht des Landratsamtes nicht möglich. „Der greift nur dann, wenn das Vorhaben zu irgendeinem Zeitpunkt rechtmäßig gewesen wäre.“ Bleibt noch die Möglichkeit, den Bebauungsplan aus dem Jahre 1991 nachträglich zu verändern. Genau das soll jetzt geschehen. Das Papier wird dem Stadtrat am 27. Februar vorgelegt. Der Satz, in dem „großflächige Einzelhandelsbetriebe“ festgelegt werden, wird gestrichen.
Leidtragender ist die Defama. Voraussichtlich verschiebt sich der Beginn des Umbaus, da die Änderung eines Bebauungsplanes ein langwieriges Verfahren nach sich zieht. Unter anderem muss das Papier allen Nachbargemeinden zur Genehmigung vorgelegt werden. Ein Vertreter der Defama war am Montag leider nicht für eine Stellungnahme erreichbar.