Die tödliche Messerattacke des 52-jährigen Frank H. am 12. Juni 2018 auf seine 34-jährige Lebensgefährtin bleibt eine juristische Gratwanderung: Sie nämlich als Totschlag und nicht als Mord zu bestrafen. Darüber schrieb die SZ schon kurz nach der Urteilsverkündung. Nach einer Revision des Angeklagten und des Staatsanwalts hat jetzt der Bundesgerichtshof geurteilt. Beide Revisionen führen dazu, dass das Verfahren noch einmal aufgerollt werden muss. Für Frank H., der am 2. Januar 2019 wegen Totschlags vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden war, kann das Strafmaß günstiger ausfallen aber eben auch deutlich höher.
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