Mit der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) soll Radfahren sicherer werden. So können Kommunen jetzt zum Beispiel Fahrradzonen einrichten. Zudem müssen Autofahrer beim Überholen von Radfahrern innerorts grundsätzlich mindestens 1,50 Meter und außerorts zwei Meter Abstand halten. Doch was Radfahrer dürfen und was nicht, darüber gibt es viele Irrtümer.
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