Von Gunnar Saft
Die 120 sächsischen Landtagsabgeordneten müssen ihre Entscheidung zu der seit Monaten strittigen Diätenerhöhung offenbar in aller Öffentlichkeit und damit direkt vor ihren Wählern verantworten.
Die PDS-Fraktion, die die geplante Erhöhung der monatlichen Bezüge um 340,29 Euro sowie einen Anstieg der Aufwands- und Fahrtkostenpauschalen um mehr als fünf Prozent strikt ablehnt, will heute im Landtag eine namentliche Abstimmung zu dem entsprechenden Gesetz beantragen. Im Gegensatz zu normalen Abstimmungen, bei denen die Fraktionen im Block votieren, wäre damit jeder Abgeordnete gezwungen, einzeln mit Ja, Nein oder Enthaltung zu stimmen. In Landtagskreisen wird bereits darüber spekuliert, wie viele der Parlamentarier sich dieser Prozedur entziehen, indem sie sich während des für die Mittagsstunden vorgesehenen Votums nicht im Plenarsaal des Landtages aufhalten. Dies ist möglich, da für eine namentliche Abstimmung keine Anwesenheitspflicht besteht.
In den drei Fraktionen hielt unterdessen der Streit über die Diätenerhöhung bis gestern an. Während die PDS einen eigenen Gesetzentwurf einbringt, kündigte die SPD einen Entschließungsantrag an. In beiden Papieren wird eine komplette Überprüfung des Versorgungssystems der Parlamentarier gefordert. So hatte der Steuerzahlerbund kürzlich kritisiert, dass die meisten Abgeordneten neben den Diäten auch großzügige Funktionszulagen erhalten. Zudem zahlen sie trotz Versorgungsansprüchen nicht in die Rentenkasse ein.
Allein die CDU verteidigte das Diätenplus als gerechtfertigt. Bis Herbst 2004, so Fraktionschef Fritz Hähle, soll nun aber ein weiteres Gesetz die Funktionszulagen auf wenige Ausnahmen beschränken.