Von Wolfgang Mulke
Unternehmen mit elf bis 250 Beschäftigten sollen unkompliziert und rasch an Hilfskredite der bundeseigenen Förderbank KfW kommen. Mit einem Schnell-Kreditprogramm schließt die Bundesregierung eine Lücke bei den Finanzierungshilfen. Firmen mit bis zu 50 Beschäftigten können über ihre Hausbank bis zu 500.000 Euro Darlehen bei der KfW beantragen, die größeren bis zu 800.000 Euro. Schneller wird es nun gehen, weil die Unternehmen beim Antrag lediglich nachweisen müssen, dass sie im vergangenen Jahr noch ordentlich wirtschaften konnten. Die Laufzeit der Darlehen wird von fünf auf zehn Jahre verlängert.
Bei den anderen Hilfskrediten der KfW muss die Hausbank eine Zukunftsprognose für die Firmen erstellen. Und sie haftet für zehn Prozent der Darlehenssumme. Das hat zur Folge, dass die Zusagen einige Zeit dauern oder sogar wegen einer nicht ausreichenden Bonität verweigert werden. Dies rief viel Kritik in der Wirtschaft hervor. Es würden nun „Kriterien aus der Vergangenheit“ angelegt, sagt Finanzminister Olaf Scholz. Das neue Programm sieht eine vollständige Haftungsbefreiung der Hausbank vor. Am Ende steht damit der Bund für Ausfälle ein. Die Höhe des Darlehens orientiert sich am Umsatz der Firma. Maximal gibt es drei Monatsumsätze aus dem Jahr 2019. Die Kriterien für die Vergabe beziehen sich ebenfalls auf die Zeit vor der Corona-Krise. Das Unternehmen muss Gewinne erzielt haben und mindestens seit Anfang 2019 am Markt sein. Falls 2019 kein Plus in der Bilanz steht, reicht es, wenn im Durchschnitt der vergangenen drei Jahr schwarze Zahlen vorgewiesen werden. Auch auf „geordnete wirtschaftliche Verhältnisse“ Ende 2019 wird geachtet, also darf es keine Steuerschulden oder gar eine Insolvenz gegeben haben. Mit den Banken sei darüber gesprochen worden. „Wenn es klappt“, so Scholz, „können die Banken am Donnerstag loslegen.“
Erleichterung in Sachsen
„Es gibt das gemeinsame Interesse, dass die Hausbanken zu schnelleren Ergebnissen kommen“, begründet Wirtschaftsminister Peter Altmaier das zusätzliche Programm. Mit Kreditausfällen in größerem Umfang rechnen beide Minister nicht. Umschuldungen dürfen die Firmen damit zum Beispiel nicht finanzieren. Auch ist dieses Hilfsdarlehen teurer als die üblichen KfW-Kredite. Die Mittelständler müssen hier drei Prozent Zinsen bezahlen, sonst sind es 1,5 Prozent. Die EU-Kommission hat die Förderung genehmigt.
Einen Maximalwert für die Kreditvergabe insgesamt gibt es wie bei anderen Programmen des Corona-Rettungsschirms nicht. Das Volumen sei nicht einzuschätzen, sagt Scholz. Das erschwert auch eine Wahlmöglichkeit. Die Firmen können erst die schnelle Hilfe in Anspruch nehmen und nach einer Stabilisierung in die günstigeren Konditionen des normalen KfW-Kreditprogramms wechseln.
„Es geht jetzt darum, kleine und mittlere Betriebe in die Lage zu versetzen, dass sie durch die schwierige Zeit kommen, dass sie wirtschaftlich noch da sind, wenn es wieder aufwärts geht“, sagte Scholz am Montag in Berlin.
Sachsens Arbeitgeberpräsident Jörg Brückner hat die neuen Beschlüsse der Bundesregierung „mit Erleichterung zur Kenntnis genommen“. Fast 75 Prozent aller Arbeitsplätze in Sachsen sind im Bereich bis zu 250 Mitarbeitern zu sichern. Dies ist also für unser Land und seine Bürger von allergrößter Bedeutung. „Die Ergänzung ist ein wichtiger Baustein, dem jedoch weitere folgen müssen: Da denke ich weiterhin an den Zuschuss für kleine Unternehmen unter 50 Mitarbeitern, die zur Deckung der weiter laufenden Kosten bei oftmals null Euro Umsatz eine direkte und dauerhafte Hilfe brauchen“, so Brückner.
Unterdessen hat die Sächsische Aufbaubank (SAB) ein erstes Resümee zum Soforthilfe-Zuschuss des Bundes gezogen. So sind innerhalb der ersten Woche 42.200 Anträge bei der SAB eingegangen. 171 Millionen Euro wurden laut SAB schon bewilligt und 50 Prozent davon ausgezahlt. Das Portal der Förderbank werden werde weiter ausgebaut, heißt es. Nahezu 80 Prozent der Anträge konnten elektronisch gestellt und schnell bearbeitet werden. Unternehmen, die dennoch das elektronische Portal noch nicht erreichen konnten, haben bis 31. Mai 2020 die Möglichkeit, ihren Antrag auf diesem leichten und sicheren Weg zu stellen. (mit dpa/SZ)