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Jobcenter suchen Blaumacher unter ihren Arbeitslosen

Hartz-IV-Empfänger mit zweifelhafter Krankschreibung werden schärfer geprüft. Aber das Amt betont: Die meisten wollen arbeiten.

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Von Georg Moeritz

Dresden. Wer krank ist, muss innerhalb von drei Tagen den Krankenschein vorlegen – diese Regel gilt nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch für Arbeitslose. Schließlich sollen sie dem Jobcenter zur Verfügung stehen, falls eine passende Stelle gefunden wird. Doch gegen „zweifelhafte Krankschreibungen“ können die Behörden künftig schärfer vorgehen: Seit diesem Monat gibt es eine neue Vereinbarung zwischen Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).

Drei Prozent der Hartz-IV-Empfänger in Sachsen haben im Februar Krankenscheine abgegeben, sagt Frank Vollgold, Sprecher der sächsischen Arbeitsagenturen. Etwa 4 400 von 150 000 standen „für mindestens einen Tag“ nicht zur Jobvermittlung zur Verfügung. Wie viele von ihnen deshalb einen Beratungstermin absagten, hat die Behörde nicht ausgerechnet. Doch Vollgold ist sich sicher: Die meisten suchen aktiv nach Arbeit. „Für sie ist Arbeit das Wichtigste im Leben“, weiß der Behördensprecher. Nur im „Einzelfall“ und bei Zweifeln am Attest sollen die Jobcenter mögliche Blaumacher überprüfen lassen. Vollgold nennt Beispiele: Wenn jemand häufiger seinen Termin im Amt nicht wahrnimmt oder gerade nach Jobangeboten immer mal Krankenscheine bringt. Besonders verdächtig: Wenn ein Arbeitsloser Urlaub beantragt hat und dafür keine Genehmigung bekam, dann fällt eine nachträgliche Krankmeldung für denselben Zeitraum unangenehm auf. Die Jobcenter können dann den MDK bitten, die Akten zu prüfen oder den Patienten zu untersuchen.

Wird das Blaumachen nachgewiesen, kann das Jobcenter Sanktionen verhängen – also weniger Geld zahlen. Wie häufig solche Abzüge vorkommen, will die Behörde morgen mitteilen. In früheren Jahren war Sachsen häufig unter den Ländern mit wenigen Sanktionen. Bundesweit gab es voriges Jahr mehr als eine Million Sanktionen, aber meist wegen „Meldeversäumnis“.