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Aus "Stinkwut" zum Brandstifter?

Ein 47-jähriger Dresdner hat im Keller seines Wohnhauses gezündelt - und dann die Tür verschlossen. Angeblich war er mit der Beerdigung seiner Mutter überfordert.

Von Alexander Schneider
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Ein BRandstifter muss sich vor dem Amtsgericht Dresden verantworten.  Unklar, ob er für seine Tat verurteilt werden kann.
Ein BRandstifter muss sich vor dem Amtsgericht Dresden verantworten. Unklar, ob er für seine Tat verurteilt werden kann. © Peter Steffen/dpa (Symbolfoto)

Die Beurteilung der Tat von Michael R. ist weniger das Problem als die Frage, ob er dafür verurteilt werden kann. Im Juni dieses Jahres hat der 47-jährige Landschaftsgärtner in seinem Wohnhaus in Dresden Feuer gelegt. Seit Montag muss er sich deshalb vor dem Amtsgericht Dresden wegen schwerer Brandstiftung verantworten. 

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