Das Jugendamt Mittelsachsen sucht für die neue Amtszeit 2014 bis 2018 neue Jugendschöffen. Sie können als ehrenamtliche Richter bei Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Heranwachsende und Jugendliche mitwirken. Ihre Stimme bei der Beratung und Abstimmung zum Urteil hat das gleiche Gewicht wie die des Berufsrichters.
Der Schöffe soll grundsätzlich zu nicht mehr als zwölf Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden. Neben der Erstattung von Fahrtkosten und sonstigen notwendigen Auslagen erhält er eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall. Interessenten für das Amt finden das nötige Bewerbungsformular auf der Internetseite des Landkreises. Dieses muss bis zum 15. April in der Abteilung Jugend und Familie eingegangen sein. Anschließend gibt es eine Vorschlagsliste, die der Jugendhilfeausschuss am 27. Mai beschließen will. Aus dieser Liste wiederum werden die Jugendschöffen durch das Amtsgericht ausgewählt.
Die Jugendschöffen müssen deutsche Staatsbürger und älter als 25 Jahre sein. Außerdem dürfen sie nie zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden und gesundheitlich in der Lage sein, das Amt auszuüben. (DA)
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