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Junge Frau betrügt das Arbeitsamt

Nur 15 Minuten dauerte die Verhandlung im Amtsgericht Bautzen, in der sich eine 34-jährige Frau aus der Spreestadt wegen Betruges verantworten musste. Der Staatsanwalt warf der gelernten Textilfacharbeiterin...

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Nur 15 Minuten dauerte die Verhandlung im Amtsgericht Bautzen, in der sich eine 34-jährige Frau aus der Spreestadt wegen Betruges verantworten musste. Der Staatsanwalt warf der gelernten Textilfacharbeiterin vor, im Sommer 2000 ungerechtfertigt Arbeitslosenhilfe beantragt und diese Monate lang bezogen zu haben. Sie habe dem Arbeitsamt gegenüber angegeben, dass sie bei Kreditinstituten weder Wertguthaben besitze noch Freistellungsaufträge erteilt habe. Doch das stimmte nicht, und die Sache flog auf. Den Ermittlungen zufolge verfügte die Frau bei mehreren Banken über ein Gesamtguthaben von rund 33 000 Euro. Auf Heller und Pfennig genau listete der Staatsanwalt sämtliche Kontostände von dem Tag auf, an dem sie ihren Antrag auf Arbeitslosenhilfe unterschrieben hatte. Das Arbeitsamt hatte der Frau daraufhin mehrere Monate lang Geld gezahlt, insgesamt über 4 500 Euro, und auch Sozialversicherungsbeträge von mehr als 1 500 Euro für sie überwiesen. Die Angeklagte bestätigte die Vermögensverhältnisse, sie habe das Geld für ihre Rente gespart. Den vom Arbeitsamt zurückgeforderten Betrag habe sie bereits überwiesen. Die Vermögenswerte habe sie deshalb nicht angegeben, weil sie die Fragen nach den Vermögensverhältnissen auf Ehepartner bezogen habe und sie allein stehend sei. Doch diese Begründung akzeptierte das Gericht nicht. Der Richter schlug vor, das Verfahren gegen sie wegen geringer Schuld vorläufig einzustellen – aber nur unter der Auflage, dass die Arbeitslose binnen vier Monaten 150 Stunden gemeinnützig arbeitet und das dem Gericht nachweist. Staatsanwalt und die 34-Jährige stimmten zu. (hko)