SZ + Sachsen
Merken

Sächsischer Justizbeamter auf Hitlers Spuren

Aus seiner Verherrlichung des Führer-Geburtsortes machte ein JVA-Mitarbeiter keinen Hehl. Dennoch mussten die Vorgesetzten vor Gericht eine Niederlage einstecken. 

Von Karin Schlottmann
 3 Min.
Teilen
Folgen
Die JVA am Hammerweg in Dresden.
Die JVA am Hammerweg in Dresden. © Robert Michael

Dresden/Bautzen. Das Handy eines JVA-Mitarbeiters darf selbst dann von Vorgesetzten nicht beschlagnahmt werden, wenn der Beamte in den gespeicherten Nachrichten seine nationalsozialistische Gesinnung deutlich zum Ausdruck  gebracht hat. Das geht aus einem der SZ vorliegenden Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen hervor. 

Ihre Angebote werden geladen...