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Kämmen verboten!

Es ist Heidelbeerzeit. Das Pflücken macht aber echt Mühe. Leichter geht es mit etwas Technik. Doch die verstößt gegen das Gesetz.

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Von Regine Schlesinger

Der Dippser Günther Wessel geht gerne in der Dippoldiswalder Heide spazieren. Was er allerdings seit einiger Zeit dort beobachten muss, macht ihm Sorge.

Viele Jahre habe es in der Heide keine Heidelbeeren mehr gegeben, sagt er. „Erst seit dem vorigen Jahr und auch in diesem Jahr sind wieder welche gewachsen.“ Doch er fürchtet, dass das nur für kurze Zeit so sein wird. Denn immer wieder beobachtet er Heidelbeerpflücker, denen das Pflücken per Hand offenbar zu mühselig ist. Sie rücken mit grobem Gerät zum Sammeln an, mit einem sogenannten Heidelbeerkamm. In dessen Auffangschale landen aber nicht nur die begehrten Blaubeeren, sondern auch viele Blätter und ganze Pflanzenteile. „Da wird es wohl im nächsten Jahr wieder keine Heidelbeeren mehr geben“, bedauert der Dippser. Er weiß, dass in der Notzeit nach dem Krieg viele auf diese Weise Blaubeeren gesammelt haben. Damals sei die Hamsterei verständlich gewesen, aber heute wäre sie doch nicht mehr nötig, sagt er.

Mehrfach hat der Dippser solche Heidelbeerpflücker auf ihr Tun hin angesprochen, erhielt aber ziemlich barsche Antworten und richtige Abfuhren. „Das Kämmen sei nicht verboten, hieß es. Ich glaube aber nicht, dass es gestattet ist“, sagt er. Und damit liegt der Naturfreund richtig. Genau weiß es Marion Rast, die stellvertretende Abteilungsleiterin Umwelt beim Landratsamt in Pirna. Sie verweist auf das Bundesnaturschutzgesetz. Darin heißt es, dass die pflegliche Entnahme von wildlebenden Blumen, Gräsern, Farnen, Moosen, Flechten, Früchten, Pilzen, Tee- und Heilkräutern sowie Zweige wildlebender Pflanzen aus der Natur in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf möglich ist. Vorausgesetzt, die Stellen, an denen sie wachsen, dürfen betreten werden.

Daraus folgt, dass auch das Beerenpflücken in geringen Mengen für den Eigenbedarf gestattet ist. Das Heidelbeerkämmen stelle jedoch keine „pflegliche“ Entnahme dar und ist daher verboten, betont Marion Rast. Die für den Wald zuständigen Forstbehörden sind berechtigt, das zu kontrollieren und Verstöße notfalls zu ahnden. Da könnte der Eimer mit Heidelbeeren schnell teurer werden als ein paar Schälchen der gezüchteten Beeren aus dem Supermarkt.