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Kann man jetzt den Führerschein machen?

Ein Fahrlehrer aus Radebeul erklärt, wie es trotz Corona in seiner Fahrschule abläuft.

Von Nina Schirmer
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Fahrstunden und Prüfungen sind unter Auflagen erlaubt.
Fahrstunden und Prüfungen sind unter Auflagen erlaubt. © Swen Pförtner/dpa

Radebeul. Uwe Kettwig war mitten in einer Fahrstunde, als die Nachricht kam, dass die Fahrschulen schließen müssen. Seine Schülerin sollte noch einmal alles Wichtige üben, drei Tage später stand ihre praktische Prüfung an. Doch daraus wurde nichts. Fahrschulen zählten nicht zur sogenannten kritischen Infrastruktur, was den plötzlichen Stopp für Theorie- und Praxisunterricht und auch für die Prüfungen bedeutete. Gut zwei Monate ist das jetzt her.

Inzwischen kann Kettwig seine Schüler wieder unterrichten. Und sie dürfen auch wieder Prüfungen ablegen. Spezielle Corona-Auflagen gelten jetzt aber für alle, die ihren Führerschein machen wollen. In der Fahrschule sind die Tische weiter auseinandergerückt, damit der vorgeschriebene Mindestabstand eingehalten werden kann. Uwe Kettwig hat Glück, dass seine Räumlichkeiten im Ledenweg groß genug sind. Andere Fahrschulen, in denen es deutlich enger zu geht, haben da schon eher Probleme, sagt er.

Im Fahrschulauto gilt Mundschutzpflicht

Am unkompliziertesten können die Praxisstunden auf dem Motorrad stattfinden. Hier kommen Fahrlehrer und Schüler ja sowieso nicht eng zusammen, die Kommunikation läuft über Funk. Jeder Fahrschüler bringt außerdem seinen eigenen Helm mit. Kettwig hätte es deshalb angebracht gefunden, wenn die Motorradstunden auch während des Lockdowns gestattet gewesen wären, damit das Geschäft wenigstens nicht komplett zum Erliegen kommt. „Die Auftragsbücher waren voll“, sagt er. Er hatte sich zwar in den letzten Jahren Rücklagen aufgebaut, dass er darauf aber mal wegen solch einer Krise zurückgreifen muss, hätte der 56-Jährige nie gedacht. Ohne die Soforthilfen wäre es wirtschaftlich nicht gegangen.

Mittlerweile dürfen neben den Motorradstunden auch wieder Praxisübungen im Auto stattfinden. Für Schüler wie Lehrer gilt im geschlossenen Fahrzeug allerdings Mundschutzpflicht. Lenkrad und Cockpit müssen nach jeder Fahrstunde desinfiziert werden.Wer jetzt seinen Führerschein machen will, kann sich wieder ganz normal wie zuvor anmelden. Mindestens ein halbes Jahr bevor man den Lappen in der Hand halten möchte, sollte das passieren, sagt Kettwig. Außerdem empfiehlt er Jedem, persönlich vorbeizukommen und nicht nur anzurufen. So könnte man gleich sehen, ob man sich auch sympathisch ist.

Spezielle Regeln für die Prüfungen

Spezielle Corona-Regeln gelten auch während der Prüfungen. Die Schüler müssen ein Formular ausfüllen und bestätigen, dass sie keine Covid-19-Symptome haben und in den letzten 14 Tagen mit keinem Infizierten oder unter Quarantäne Stehenenden persönlichen Kontakt hatten. Theorieprüfungen können für die Region zurzeit nur in drei Dekra-Prüflokalen in Dresden, Riesa und Pirna abgenommen werden. In den anderen sind die Räume zu klein, um den Mindestabstand einhalten zu können. Die Praxisprüfungen starten ebenfalls dort. Auch der Prüfer trägt Mundschutz, zwischen den einzelnen Prüfungen muss das Auto gelüftet werden.

Verlängert wurden die Fristen, innerhalb derer man seine Prüfung ablegen muss. Bisher galt die Bescheinigung der Fahrschule zur Teilnahme am Theorieunterricht zwei Jahre. Außerdem musste man spätestens ein Jahr nach dem Antrag bei der Führerscheinstelle seine praktische Prüfung ablegen. Beides wurde um ein halbes Jahr verlängert. Tatsächlich gebe es immer mal wieder Fahrschüler, die so lange bummeln, sagt Kettwig.Ärgerlich war der Lockdown auch für die Schüler, die schon etliche Fahrstunden genommen hatten. Denn nach dieser Zeit ist einiges wieder verlernt, sagt Kettwig. Bei vielen werden mehr Fahrstunden nötig. Seine Preise wird der Fahrlehrer jetzt aber nicht erhöhen, verspricht er.

Neben den Jugendlichen, die ihren ersten Führerschein machen, kommen jetzt vermehrt Erwachsene in die Fahrschule. Der Grund: Seit Kurzem haben erfahrene Autofahrer die Möglichkeit, auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder mit dem Führerschein B196 zu fahren. Vorausgesetzt man hat seit mindestens fünf Jahren seinen B2-Führerschein und besucht theoretische und praktischen Unterrichtseinheiten in einer Fahrschule. Auch Uwe Kettwig bietet diese Kurse an.

Zum Thema Coronavirus im Landkreis Meißen berichten wir laufend aktuell in unserem Newsblog.