Stadtreinigung. Der Stadtrat verzichtet auf ein zweites Gutachten in der Auseinandersetzung um Schadensersatzansprüche gegen frühere Aufsichtsräte der Stadtreinigung. Die „Bürger für Görlitz“ (BfG) zogen ihre Zustimmung zu einem entsprechenden Antrag zurück, so dass nur noch die Linkspartei und CDU-Fraktionschef Michael Hannich für ein zweites Rechtsgutachten stimmten. Dies war umstritten, weil Oberbürgermeister Joachim Paulick (CDU) bereits ein Gutachten vergeben hatte, das noch nicht vorliegt.
Die Anwälte sollen klären, ob die Aufsichtsräte grob fahrlässig gehandelt haben, als sie 1998 kurz vor dem Verkauf der städtischen Mülldeponie noch einen langfristigen Laborvertrag bewilligt hatten. Das Landgericht hatte den unklaren Begriff der „erheblichen“ Fahrlässigkeit gewählt. Haften müssen die Aufsichtsräte aber laut Gesetz nur, wenn „grobe“ Fahrlässigkeit im Spiel war.
Die CDU, Bürger für Görlitz und Linkspartei wollten zunächst den früheren Innenminister Klaus Hardraht (CDU) mit einem zweiten Gutachten beauftragen.
BfG-Fraktionschef sagte zur SZ, ein zweites Gutachten verursache zusätzliche Kosten, die den Bürgern schwer zu vermitteln seien. (SZ/fs)