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Keine Blumen an Feiertagen

Selbst am Volkstrauertag sowie am Totensonntagmüssen Blumenläden schließen. Das sind die Folgen des neuen Ladenschlussgesetzes. Die Kunden und Händler sind entsetzt.

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Von Monika Dänhardt

Die Bürokratie macht selbst vor Blumen nicht halt. Vorbei die schöne Gewohnheit, an Feiertagen für Verwandtenbesuch oder Friedhofsgang sich schnell beim nächsten Blumenhändler mit Rosen, Tulpen, Nelken zu versorgen. Blumengeschäfte und Blumenstände müssen an Feiertagen geschlossen bleiben. Dies sieht die Sächsische Verordnung über die Ladenöffnungszeiten vor. Vielleicht lässt sich ein Tag wie der Reformationstag auch ohne Floras Kinder gestalten, selbst am Buß- und Bettag oder an den Weihnachtsfeiertagen sind sie nicht unbedingt vonnöten. Doch in die Liste der Feiertage haben die Herren und Damen des Verwaltungsapparates gleich mal den Volkstrauertag und Totensonntag mit eingeordnet. Worüber Blumenhändler nur den Kopf schütteln können. „Wir dürfen nicht einmal einen kleinen Stand vor dem Friedhof betreiben“, erklärt Petra Warkus vom Blumengeschäft Blütenzauber. Sie erinnert sich, wie rege in den vergangenen Jahren die Menschen das Angebot annahmen, und kann die Anordnung einfach nicht verstehen: „Welchen Sinn hat so eine Verordnung? Warum verhindert man, dass die Menschen mit frischen Blumen ihrer Angehörigen gedenken können?“ Noch unverständlicher wird die Verordnung, wenn man bedenkt, dass an Tankstellen weiterhin zu jeder Tages- und Nachtzeit Blumen, selbst Grabgestecke verkauft werden können. Den unsinnigen Bürokratismus sieht auch Stadtrat Peter Herpichböhm von der Linksfraktion und fordert: „Im Herbst werden weitere Possenspiele des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes deutlich. Solch ein Unsinn muss schnellstens zurückgenommen werden. Ich erwarte von der Stadtverwaltung, dass sie sich für Ausnahmeregelungen und für die Freigabe vom Handel mit Blumen zu allen Sonn- und Feiertagen einsetzt.“

Schön, dass sich Politiker für offene Blumengeschäfte engagieren. Traurig, dass sie es müssen. In vielen anderen Ländern bekäme man bei dieser Art Schildbürgerstreich wahrscheinlich einen Lachkrampf. Ob Prag oder Paris – da regeln Angebot und Nachfrage und Engagement der Besitzer das Auf und Zu der Geschäfte. Und zwar nicht nur bei den Blumenläden.