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Keine Corona-Hilfe für die Putzfrau?

Cornelia Otto aus Welxande beantragte bei der SAB den Krisen-Zuschuss, weil sie keine Einnahmen hat. Doch als Kleinunternehmer fällt sie wohl raus.

Von Kathrin Krüger
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Cornelia Otto ist solo-selbstständig. Mit der finanziellen Hilfe in der Corona-Zeit hat sie allerdings Probleme.
Cornelia Otto ist solo-selbstständig. Mit der finanziellen Hilfe in der Corona-Zeit hat sie allerdings Probleme. © Anne Hübschmann

Welxande. Die Soforthilfe von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) in der Corona-Krise soll mit bis zu 9.000 Euro bewirken, dass Existenzen gesichert werden. Auch für Solo-Selbstständige bzw. Kleinunternehmer. Darauf hatte Cornelia Otto in Welxande vertraut. 

Doch heute sagt sie: "Die Politik hat am Anfang den Mund sehr voll genommen." Die Selbstständige beantragte diese Hilfe. Aber bis zum Gesprächstermin mit der SZ war nichts ausgezahlt. Hilfe bei der Beantragung hat die 51-Jährige, die in Privathaushalten sauber macht und das im April nicht durfte, auch kaum erhalten. Weder von der Gemeinde, noch von der Handwerkskammer Dresden oder ihrem Steuerberater. Auch ein Schreiben an den Ministerpräsidenten blieb unbeantwortet. Fällt die Kleinunternehmerin durchs Raster? 

Der angepriesene, nicht rückzahlpflichtige Zuschuss soll zur Überbrückung von akuten Zahlungsengpässen dienen. Umfangreiche Nachweise sind bei der Antragsstellung nicht nötig, heißt es. Selbstständige müssten nur erläutern, inwiefern ihre wirtschaftliche Existenz durch die Corona-Pandemie bedroht ist.

Seit acht Jahren hat Cornelia Otto ihren Allround-Service. Ihr jährliches Einkommen ist trotz Haupterwerb nur vierstellig, erklärt die Frau aus Welxande. Deshalb ist ihre beantragte Soforthilfe auch nicht so hoch. Sie will sich nicht des Subventionsbetrugs schuldig machen und hat daher nur ihren Verdienstausfall angegeben. Sie bekam bisher nichts und hat wie andere Solo-Selbstständige vielleicht schlechte Karten. Weil die staatliche Unterstützung nämlich nur zur Deckung laufender Betriebskosten verwendet werden darf.

Doch beruflich muss Cornelia Otto weder Miete zahlen, noch hat sie Leasingkosten für ein Dienstfahrzeug. Die Gelder für Putzmittel hat sie gespart, da  sie sie ja nicht einsetzen konnte. Doch ihre Kosten des privaten Lebensunterhalts sind nicht von der Soforthilfe abgedeckt. "Ich musste mich beim Einkaufen sehr einschränken. Es macht keinen Spaß mehr", beklagt die Frau.

"Man sagte großspurig: Wir helfen schnell und unbürokratisch! Doch bei mir kommt diese Hilfe nicht an", ist Cornelia Otto erbost. Welche Unterstützung bekommt sie wegen Corona, wenn sie nicht antragsberechtigt ist? Arbeitslosengeld II, also Hartz IV, will die Welxanderin nicht beantragen. Damit ist sie auf einer Linie mit der Gewerkschaft ver.di. Auch die fordert, dass die Einkommen als laufende Kosten anzuerkennen sind. Und Solo-Selbstständige ihren Lebensunterhalt weiter ohne ALG II finanzieren können. 

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