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Nachbarkind in Dresden missbraucht

Ein 27-Jähriger hat sich an einem Jungen vergangen und muss nun ins Gefängnis. Die Initiative ging von seinem schwerkriminellen Partner aus.

Von Alexander Schneider
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Nach drei Verhandlungstagen endete nun am Landgericht Dresden der Prozess um ein missbrauchtes Kind.
Nach drei Verhandlungstagen endete nun am Landgericht Dresden der Prozess um ein missbrauchtes Kind. © Rene Meinig (Symbolbild)

Weil er nie in Haft saß, hat der Prozess gegen Benjamin P. erst drei Jahre nach seinen Taten stattgefunden. Am Donnerstag wurde der 27-jährige Bäckereifachverkäufer unter anderem wegen schwerem sexuellen Missbrauchs eines Kindes in mehreren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Sobald der Schuldspruch rechtskräftig ist, wird der Mann nun also doch ins Gefängnis müssen.

Die Jugendschutzkammer des Landgerichts Dresden war nach der nur drei Sitzungstage dauernden Hauptverhandlung überzeugt, dass sich P. zwischen 2014 und 2017 mehrfach an einem damals acht bis zehn Jahre alten Jungen vergangen hatte. Der Angeklagte hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt und so vor allem dem Opfer eine erneute Vernehmung im Gerichtssaal erspart. Das wertete der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel strafmildernd.

Sieben Jahre für den Haupttäter

Initiator des Missbrauchs war jedoch nicht der Angeklagte, sondern sein damaliger Partner Jens S. (47). Die Taten haben in der Wohnung von S. stattgefunden, ihr gemeinsames Opfer war ein Nachbarjunge aus dem selben Haus. S. hatte sich mit dessen Vater angefreundet und viel Zeit mit dem Kind verbracht, ihm viele Geschenke gemacht.

S. war damals schon ein mehrfach einschlägig vorbestrafter Missbrauchstäter. Auf ihn hatten sich die Ermittlungen konzentriert, nachdem die Taten bekannt geworden waren. S. hatte sich neben dem Nachbarjungen auch an einem weiteren, zwei Jahre jüngeren Kind vergangen und wurde bereits im Januar 2018 zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt – von derselben Jugendschutzkammer, vor der sich nun auch P. zu verantworten hatte.

Auf den Freund fixiert

P. gab nun etwa zu, dass er damals zu sehr auf S. fixiert gewesen sei. Er sei sein einziger Kontakt gewesen, er habe ihn nicht verlieren wollen. Daher habe er sich von S. zu den Taten überreden lassen. Die Videos, die S. mit seinem Wissen aufgenommen hatten, zeigen aber wohl auch, dass P. aktiv mitgemacht hatte.

Die Mutter des Geschädigten berichtete als Zeugin, ihr Sohn habe sich wegen der Taten massiv verändert, sei aggressiv und verhaltensauffällig geworden. Die Familie ist heute noch auf der Suche nach einer Therapie. 

Das Gericht berücksichtigte das Verhältnis der Männer beim Strafmaß. Ohne Jens S. hätte P. diese Taten, angeklagt waren sechs Fälle, nicht begangen. Vor und nach dem Tatzeitraum habe P. einen normalen Lebenswandel geführt, habe eine Ausbildung abgeschlossen, hatte eine Arbeitsstelle und eine belastbare Beziehung. Das alles spreche für den 27-jährigen Deutschen. Andererseits seien es erhebliche Taten gewesen. Der Angeklagte hatte gesagt, dass er erst in seiner Therapie gelernt habe, welchen Schaden er dem Kind zugefügt habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten, Verteidiger Daniel Sittner eine bewährungsfähige Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren Haft gefordert. Eine Freiheitsstrafe von unter zwei Jahren sei angesichts dieses Ausmaßes jedoch nicht mehr möglich, so der Vorsitzende. 

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