Von Heiko Engel
Sie sind in keiner Kirche, wollen auch nicht eintreten, müssen aber vermeintlich Kirchensteuer bezahlen: Arbeitslose wundern sich über die Berechnung ihrer Arbeitslosenhilfe. Dort taucht nämlich auch Kirchensteuer als Berechnungsgrundlage auf. Neben Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag sowie den Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung. „Eine Zwangsabgabe wie Kirchensteuer lehne ich schon aus Überzeugung ab“, schreibt ein erboster SZ-Leser aus Göda. „Wann und wem ich spenden will, sollte wohl jedem Einzelnen überlassen bleiben.“
Das Arbeitsamt führe keine Steuern an den Fiskus ab, betonte Mathilde Goldschmidt, Sprecherin der Bautzener Behörde. Es handele sich bei Posten wie „Kirchensteuer“ oder „Lohnsteuer“ nur um eine Berechnungsgrundlage. Mit ihrer Hilfe werde die Höhe der wöchentlichen Arbeitslosenhilfe ermittelt
Die Behörde orientiert sich bei der Kirchensteuer nicht an der Situation des Einzelnen. Ob jemand konfessionell gebunden ist oder nicht, ist für das Arbeitsamt unerheblich. Allein der statistische Durchschnitt zählt: „In Deutschland bezahlen Arbeitnehmer überwiegend Kirchensteuer. Über 60 Prozent der Menschen gehörten einer Kirche an“, erklärte Goldschmidt zum Berechnungsverfahren. Der Blick in die Statistik vereinfache die Arbeit und sei laut Bundesverfassungsgericht „verfassungsrechtlich unbedenklich, so Goldschmidt.
Sie verwies außerdem auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom Juni vergangenen Jahres. „Dort wird die Richtigkeit dieser Berechnung festgestellt.“ Der Gesetzgeber müsse allerdings beobachten, wie sich die Kirchenzugehörigkeit entwickle und dann neu entscheiden.
Das Arbeitsamt darf laut Goldschmidt also mit höchstrichterlicher Billigung die bei Arbeitnehmern „gewöhnlich anfallenden Abzüge“ wie Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag sowie die Beträge zur Renten- und Krankenversicherung der Berechnung der Arbeitslosenhilfe zu Grunde legen. Es seien aber „rein rechnerische Abzüge“, sagte die Behörden-Sprecherin.
Für den Arbeitslosen haben diese „rein rechnerischen Abzüge“ reale Folgen: Seine Arbeitslosenhilfe kann sich um einige Dutzend Euro vermindern. Die genaue Höhe der Abzüge richtet sich dabei nach dem zuletzt gezahlten Arbeitslosengeld.