Von Domokos Szabó
Bannewitzer Grundstückseigentümer können sich jetzt selbst ausrechnen, welche zusätzliche Belastung auf sie zukommt, wenn sie Abwasseranschlussbeiträge bzw. Kostenersätze nicht sofort bezahlen können oder wollen. Der Gemeinderat hat am Montagabend einstimmig eine gestaffelte Verzinsung von gestundeten Beträgen beschlossen. Je nach Familieneinkommen des Antragstellers beläuft sich der Zinssatz auf zwei bis sechs Prozent.
Die zinslose Stundung für Schuldner mit niedrigem Einkommen bleibt davon unberührt. So wird zum Beispiel einer Familie mit zwei Kindern bis zu einem Monatsnettoeinkommen von 1 385 Euro eine zinslose Stundung für die Dauer von zunächst einem Jahr eingeräumt. Die könne aber auf vier Jahre verlängert werden, sagte der Leiter des Bannewitzer Abwasserbetriebes (BAB), Christian Herrmann.
Liegt das monatliche Nettoeinkommen um maximal 250 Euro darüber, verlangt die Gemeinde zwei Prozent Zinsen. Der höchstmögliche Zinssatz wird bei 1 000 Euro und mehr über der Einkommensgrenze erreicht. Bislang musste sich der Verwaltungsausschuss von Fall zu Fall Gedanken machen, welcher Zins festgesetzt wird. „Die Entscheidung wird nun einfacher“, sagte BAB-Chef Herrmann.
Die Initiative zur Änderung kam denn auch aus der Mitte des Ausschusses. Angeregt wurde darüber hinaus, in die neue Stundungsrichtlinie auch die Kostenersätze in den Entwässerungsgebieten Bannewitz und Goppeln einzubeziehen. Der Kostenersatz wird für die Verlegung der Leitung vom Hauptkanal zum Grundstück fällig. Seine Höhe richtet sich nach der Länge der Leitung – und beträgt in etlichen Fällen mehr als der Anschlussbeitrag selbst. Auch diesen Hinweis hat der Rat berücksichtigt.
Nach Herrmanns Worten hatte im vergangenen Jahr jeder zehnte Abwasserschuldner eine Stundung beantragt. In diesem Jahr dürfte es mehr Fälle geben – denn der BAB will mehr Bescheide verschicken.