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Pool im Kleingarten: Was erlaubt ist - und was nicht

Die meisten Kleingartenvereine tolerieren auch größere Planschbecken. In einem Verein wird aber durchgegriffen.

Von Maria Fricke
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Bis zu drei Kubikmeter Wasser darf ein Pool im Kleingarten fassen. Doch nicht jeder Pächter fragt vor dem Aufbau da genau nach. Viele Vereinsvorsitzende in der Region sind allerdings auch tolerant. Sie wollen die Leute nicht vergraulen.
Bis zu drei Kubikmeter Wasser darf ein Pool im Kleingarten fassen. Doch nicht jeder Pächter fragt vor dem Aufbau da genau nach. Viele Vereinsvorsitzende in der Region sind allerdings auch tolerant. Sie wollen die Leute nicht vergraulen. © Archiv/Sebastian Schultz

Region Döbeln. Sommer, Sonne, Schwimmbad? Für viele ist die Alternative inzwischen der eigene Pool im Garten. Doch der darf, zumindest in einem gepachteten Kleingarten, nicht so ohne Weiteres aufgestellt werden. Das zeigte in diesem Sommer ein Fall aus Dresden. 

Dort hatte eine Pächterin, Mutter von zwei Kindern, im Discounter einen Pool gekauft und in ihrem Garten errichtet. Doch Gartennachbarn und Vereinsvorstand hatten etwas gegen das sieben Kubikmeter Wasser fassende Badevergnügen für die Familie einzuwenden. Die Frau wurde aufgefordert, den Pool abzubauen.

Doch wie sieht die Lage in der Region Döbeln aus? Sächsische.de hat das Gespräch mit den Vorsitzenden einiger Kleingartenvereine gesucht. Und stieß auf einen fast einheitlichen Tenor: Die Pools werden toleriert. Wenn sie gewisse Grenzen nicht überschreiten.

Das ist laut Kreisverband erlaubt

„Erlaubt sind eigentlich nur Planschbecken, die nicht mehr als drei Kubikmeter Wasser fassen und in denen das Wasser nur bis zu 50 Zentimeter tief sein darf“, sagt Christian Werner, der Vorsitzende des Kreisverbandes der Kleingärtner Döbeln. Zudem dürfe es sich bei dem Pool nicht um ein ständiges Bauwerk handeln.

Die Errichtung von Pools in den Gärten erfolge nach der Richtlinie des Verbandes unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen. Ob diese eingehalten werden, dies würden die Vereine selbst kontrollieren, so Werner weiter. Wer gegen die Vorschriften verstoße, der müsse den Pool zurückbauen und bekomme ein Wasserentnahmeverbot auferlegt.

Pächter müssen Formular ausfüllen

„Bei uns hat sich das schon sehr eingebürgert. In fast jedem dritten Garten steht ein Pool“, sagt Bertram Handschuh, Vorsitzender der Gartensparte „Pfaffenberg“ in Waldheim. Vor allem in diesem Jahr hätten die Pools spürbar zugenommen. Wer eine Bademöglichkeit in der Parzelle aufstellen möchte, muss das vorher beim Vorstand anmelden. Dazu gebe es entsprechende Formulare, die auszufüllen sind. Im Verein gebe es einen Bausachverständigen, der sich damit befasse.

Handschuh sagt über den Vorstand, dass jener durchaus tolerant sei, was die Pools angehe. Schließlich sollen die Pächter nicht vergrault werden, meint der 70-Jährige. Zum Befüllen des Pools können die Pächter das Wasser aus der vorhandenen Trinkwasserleitung nutzen. Rund 270 Kleingärten gibt es am Pfaffenberg, 13 sind bereits in diesem Jahr neu belegt worden. Sonst seien es pro Jahr eher vier bis fünf, sagt der Vorsitzende. Corona hat die Nachfrage steigen lassen.

Poolwasser muss angeliefert werden

In Sachen Pool-Befüllung gibt es im Kleingartenverein „Waldfrieden“ in Roßwein eine besondere Regel. „Die Pools müssen mit eigenem Wasser befüllt werden. Das muss privat angefahren werden“, sagt Vorstand Niels Hoffmann. Denn: Zum Gießen nutzen die Pächter Oberflächenwasser. Doch jenes sei, vor allem in diesem Jahr wieder, sehr knapp.

Schon allein aufgrund dieser Herausforderung gebe es in der Anlage nur kleinere Planschbecken. 35 Parzellen können im „Waldfrieden“ bewirtschaftet werden, drei seien derzeit noch frei. Auch in Roßwein sei während Corona die Nachfrage spürbar gestiegen, so Hoffmann.

Das berichtet auch Dirk Langer. Der 39-Jährige ist Chef der Sparte „Schillerhöhe“ in Döbeln. 86 Pächter leben dort ihren Traum vom Kleingarten. Ärger wegen eines Pools habe es bisher nicht gegeben, so Langer. Solange der Garten noch als solcher genutzt werde und nicht nur Pool und grüne Wiese in der Parzelle zu finden sind, würden die Pools toleriert.

Erst Pool, dann das Gemüse

Einen solchen Fall habe es erst vor kurzem in der Kleingartenanlage „Meinitzer Weg“ in Leisnig gegeben, berichtet der dortige Vorsitzende Klaus Kunze. „Eine junge Familie hatte den Garten von einer Rentnerin übernommen und als erstes gleich einen Pool aufgebaut“, berichtet der 80-Jährige. Das habe bei den Gartennachbarn für Unmut gesorgt. Doch Kunze sprach mit den neuen Pächtern und klärte das Problem. „Sie haben dann auch etwas angepflanzt, aber zu der Zeit jetzt ist das auch schwer“, meint Kunze.

Fast alle Pächter mit Kindern in der Leisniger Anlage hätten einen Pool. Solange dieser drei Kubikmeter nicht überschreite und im Herbst wieder abgebaut werde, sei dies auch kein Problem. „Massive Pools sind nicht gestattet“, sagt Kunze. Das Wasser entnehmen die Pächter aus der anliegenden Wasserleitung.

Knapp 125 Gärten sind am Meinitzer Weg zu finden, bei 15 handele es sich um Doppelgärten, sagt Kunze. Fünf Parzellen seien aktuell noch frei. Der coronabedingte Ansturm ist aber bei Kunze ausgeblieben. Um das Kleingartenreich für junge Leute noch attraktiver zu machen, überlegt der Vorstand momentan sogar, ob er auch W-Lan in der Anlage einrichten kann. „Das ist eine Zugnummer für die jungen Leute“, meint Kunze.

Im nächsten Jahr droht ein Verbot

Nur anonym zum Thema Pools in Kleingärten wollte sich der Vorsitzender einer Harthaer Anlage äußern: „Die Sache ist sehr diffizil. Pools sind vom Gesetzgeber nicht so richtig gewünscht, aber als liberale Kleingärtner lassen wir sie zu, um die Leute nicht zu verlieren.“ In der Anlage gebe es viele Familien mit Kindern. Der Vorstand verweise in Bezug auf die Pools an die Eigenverantwortung der Pächter.

Der Vorsitzende bedauert, dass einige Kleingärtner die Bademöglichkeiten aufbauen, ohne vorher zu fragen. In solchen Fällen gehe der Vorstand auf die Pächter zu und weise sie auf die Sachlage hin. Nur zwei oder drei Gärten sind derzeit in der Anlage noch zu verpachten, der Vorsitzende ist auch offen für Familien. „Wir sind kinderfreundlich.“

Für Ärger sorgen die Pools derzeit in einer Leisniger Anlage. Dort werden ab dem kommenden Jahr alle Pools über drei Kubikmeter Fassungsvermögen verboten, so der Vorsitzende. Auch er will lieber anonym bleiben. In der Anlage gebe es einige größere Pools, die von Familien genutzt werden.

Problem sei, dass teils volksfestähnliche Zustände in den Gärten herrschten. „So geht es nicht weiter. Manche machen, was sie wollen.“ Werde im nächsten Jahr trotz Verbot wieder ein großer Pool aufgebaut, dann drohe der Rauswurf.

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