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Gibt's Beugehaft für Abwasser-Sünder?

Fünf Jahre nach Fristende entsorgen Bürger im Kreis Görlitz ihr Wasser illegal - ohne biologische Kleinkläranlage. Der Kreis legt fest, wie hart er vorgeht.

Von Anja Beutler
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Eine Kleinkläranlage, wie die hier in Bischofswerda, haben inzwischen fast alle Haushalte unter der Erde - wenn sie nicht an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen sind.
Eine Kleinkläranlage, wie die hier in Bischofswerda, haben inzwischen fast alle Haushalte unter der Erde - wenn sie nicht an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen sind. © Archivbild: Matthias Schumann

Der Fall hat Furore gemacht: Im Landkreis Zwickau musste kürzlich ein Rentner in Beugehaft, weil er sein Abwasser noch immer nicht per biologischer Kleinkläranlage entsorgt. Pflicht ist das für alle, die nicht ans zentrale Abwassernetz angeschlossen sind, eigentlich seit Ende 2015. Weil es zu viele Säumige gab, hatte der Freistaat die Frist ein Jahr verlängert. Verständlich also, dass in manchem Landkreis die Geduld mit den Säumigen ausläuft. Auch politisch macht das Thema Furore, denn ausgerechnet Sachsens grüner Umweltminister Wolfram Günther betrieb bis Mai dieses Jahres privat noch eine veraltete Anlage, zählte also zu den prominentesten "schwarzen Schafen". Im Kreis Görlitz gibt es ebenfalls nach wie vor solche Fälle - ist da nun auch mit Gefängnis zu rechnen?

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