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Darf man noch einen Handwerker rufen?

Die Ausgangsbeschränkung wurde bis 20. April verlängert. Geschäfte bleiben weiter geschlossen. Doch manche Dienstleister dürfen Ausnahmen machen.

Von Kevin Schwarzbach
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Ein Elektriker montiert einen digitalen Stromzähler - eine Arbeit, auf die laut Wirtschaftsministerium dieser Tage lieber verzichtet werden sollte.
Ein Elektriker montiert einen digitalen Stromzähler - eine Arbeit, auf die laut Wirtschaftsministerium dieser Tage lieber verzichtet werden sollte. © Markus Scholz/dpa

Landkreis. Die Ausgangsregeln wurden noch einmal verschärft: Sachsens Regierung hat am Dienstagmittag die Verabschiedung einer neuen Rechtsverordnung verkündet. Diese ist seit Mittwoch in Kraft. Doch nicht erst seitdem kommt bei vielen Menschen im Kreis Meißen die Frage auf, was sie jetzt noch dürfen - und was nicht.

Eine Frage, die zuletzt vor allem in den sozialen Netzwerken wie Facebook immer wieder auftauchte: Darf man jetzt überhaupt noch einen Handwerker rufen? Aus dem sächsischen Wirtschaftsministerium gibt es darauf eine klare Antwort. "Dienst- und Handwerksleistungen können grundsätzlich ausgeübt werden, so weit es sich um Ausübung beruflicher Tätigkeit handelt", teilt die Behörde auf SZ-Anfrage mit. 

"Da aber so weit wie möglich soziale Kontakte reduziert werden sollen, sollten Termine bei Kunden auf dringende Fälle beschränkt werden." Hierzu zählen beispielsweise Notreparaturen wie Wasserschäden, Heizungsausfall oder eine Verstopfung der Toilette. Handwerksbetriebe mit Publikumsverkehr seien dagegen geschlossen zu halten.

Auch Termine, deren Wahrnehmung derzeit nicht zwingend erforderlich ist, sollten aufgrund des hohen Infektionsrisikos verschoben werden, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium.