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Königshainerin bekommt Recht im Wegestreit

Die Berufung ist abgewiesen: Der Weg auf dem Schlossgelände ist öffentlich. Dennoch muss eine neue Zufahrt her.

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© nikolaischmidt.de

Von Anja Gail

Carola Wilcke hat nun endlich Gewissheit: Der Weg über das Königshainer Schlossgelände ist eine Ortsstraße und damit auch öffentlich. Das haben die Verwaltungsgerichte so bestätigt. Um die verwehrte Zufahrt zu ihrem Grundstück mit einer denkmalgeschützten Scheune, aus der sie eine Erlebnisgastronomie machen wollte, tobte jahrelang ein Streit mit der Gemeinde. Der war bereits vor mehreren Gerichten gelandet – mit unterschiedlichem Ausgang. Jetzt gib es zumindest an einer Stelle einen Schlusspunkt.

Das Oberverwaltungsgericht folgt dem Urteil des Verwaltungsgerichtes in Dresden vom Dezember 2014 zur Öffentlichkeit des Weges. Es hat den Antrag der Gemeinde auf Berufung abgewiesen, weil es keine ernsthaften Zweifel an der Richtigkeit dieser Entscheidung geben würde. Dieser Beschluss sei unanfechtbar, erklärt das Oberverwaltungsgericht. Die Kosten des Verfahrens und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin muss die Gemeinde bezahlen.

Dafür greift nach Informationen des Bürgermeisters eine Rechtsschutzversicherung. Zu der abgewiesenen Berufung will Siegfried Lange im Moment nichts sagen und sich erst mit dem Anwalt der Gemeinde abstimmen. Zurzeit sei der Anwalt aber noch im Urlaub. „Wir werden sehen, wie wir damit umgehen“, sagt der Bürgermeister. Die Gemeinde sei davon ausgegangen, dass sie richtig gelegen habe und der alte Weg über das Schlossgelände nicht mehr öffentlich gewesen sei.

So hatte die Gemeinde die Zufahrt an der Kreisstraße bereits 2003 mit einem Holztor geschlossen. Damit sollte Durchgangsverkehr zur unteren Dorfstraße verhindert werden. Dort gibt es eine weitere Zufahrt über die historische Rundbogenbrücke. Die darf aber nicht mit einer Last über drei Tonnen befahren werden. Für Carola Wilcke hatte das damals mit dazu geführt, dass sie ihr Grundstück auf dem Schlossgelände, das sie Anfang 2007 von der Treuhandnachfolgefirma BVVG gekauft hatte, nicht nach ihren Plänen nutzen konnte. Um bauen zu können, hätte sie an ihr Grundstück herankommen müssen. Als weitaus größerer Konfliktpunkt entpuppten sich Entscheidungen der Gemeinde zur Nutzung und Sicherung des Schlosskomplexes. Mit Hilfe eines Bebauungsplanes wurden weite Teile des Geländes als museales Sondergebiet ausgewiesen. Das kollidierte mit dem Privatprojekt einer Erlebnisgastronomie in unmittelbarer Nachbarschaft. Zu Kompromissen zwischen den Beteiligten kam es nicht.

Das alles gipfelte in der Schikane mit einem Findling, der eines Tages zusätzlich den Zugang auf das Grundstück von Carola Wilcke versperrte. Bis heute ist nicht richtig klar, wer das damals veranlasst hat. Der große Stein ist längst weg. Und der jüngste Gerichtsbeschluss versetzt die Königshainerin nun vor allem in die Lage, Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Sie sei an einer außergerichtlichen Lösung interessiert, sagt sie. Aber sie erwarte von der Gemeinde eine Entschuldigung und ein Entgegenkommen, um den wirtschaftlichen Schaden, der entstanden sei, auszugleichen.

An den Gegebenheiten auf dem Schlossgelände wolle sie nicht mehr rütteln. Außerdem haben beide Verwaltungsgerichte die Gemeinde darauf hingewiesen, dass längst auch die Voraussetzungen vorliegen dürften, um die öffentliche Widmung der Ortsstraße auf dem Gelände einzuziehen. Das hat die Gemeinde bisher versäumt, weil sie sich im Recht sah.

Bürgermeister Siegfried Lange war deshalb auch noch vor wenigen Monaten davon ausgegangen, dass eine Berufung zugelassen wird. Eine Lösung zur Zuwegung muss so oder so her. Denn auf dem Schlossgelände gibt es noch weitere private Grundstücke. „Ich bin froh, dass ich jetzt Rechtssicherheit habe und hoffe auf eine gemeinsame Lösung“, sagt Carola Wilcke.