Ein Kfz-Mechaniker klagt: Sein Arbeitgeber habe ihm die Zeit, die er zum Umziehen und Duschen vor und nach der Arbeit benötige, nicht gezahlt. Der Fall ist nicht neu. Immer wieder beschäftigen derartige Klagen die Arbeitsgerichte im Land. Und auch im Altkreis Riesa scheint die Vergütung der Umkleidezeit zumindest bei den Angestellten immer wieder mal ein Thema zu sein. Ein Thema, das viele Chefs vorsichtig werden lässt, wenn man sie fragt, wie sie das in ihrer Firma denn eigentlich regeln.
Das ist natürlich nicht ganz aus der Luft gegriffen: Wer Arbeitskleidung tragen muss, der muss sich auf der Arbeit umziehen. Klar, entweder geht damit Freizeit verloren oder aber Arbeitszeit. Muss der Chef nun diese paar Minuten auch bezahlen? In manchen Fällen ja, in anderen nein. Die Regeln sind kompliziert und je nach Branche unterschiedlich. Aber gibt es deshalb wirklich Grund zu klagen? Wie lange braucht man denn zum Umziehen? Fünf Minuten. Höchstens. Sollte man sich deswegen mit dem Arbeitgeber anlegen? Vielleicht sollten die Arbeitnehmer nicht päpstlicher sein als der Papst. Viele Firmen locken stattdessen ja auch mit anderen Vergütungen.