Von Antje Steglich
Sie wollen weg, können aber nicht. Etwa 30 Familien sachsenweit, die im Sommer 2013 schwer vom Hochwasser getroffen wurden, wollen endlich einen Neuanfang wagen. Weit weg vom Überschwemmungsgebiet der Elbe. Doch eine neue Richtlinie des Umweltministeriums lässt diesen Wunsch in weite Ferne rücken. Denn in einem Erlass vom 21. Januar wurde gegenüber der Aufbaubank (SAB) klar gestellt, dass die 80-prozentige Entschädigung nur dann an anderer Stelle eingesetzt werden darf, wenn im Grundbuch für das bisherige Grundstück eine sogenannte Auflassungsvormerkung für die Gemeinde eingetragen wird. Das bestätigte der stellvertretende Pressesprecher des Ministeriums, Falk Hofer, auf Nachfrage der SZ.
Dadurch will man eine Nachnutzung am alten Standort – sei es in Form eines Eigentumswechsel oder einer Vermietung – verhindern und erneute Hochwasserschäden an gleicher Stelle ausschließen. In welcher konkreten Form sich die Flutopfer und die Kommunen einig werden, sei dem Ministerium egal, also zum Beispiel Kauf, Tausch oder Schenkung möglich. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch auch, dass es kein Geld aus dem Fluthilfefonds gibt, wenn die Kommune die Flutgrundstücke nicht übernimmt. Es ist ein Drama, sagt Zeithains Bürgermeister Ralf Hänsel (parteilos) dazu. Im Vorfeld seien weder die Gemeinden noch die kommunalen Spitzenverbände informiert wurden. Stattdessen flatterte vor wenigen Wochen lediglich ein kurzes Schreiben ein, allerdings keinerlei Rahmenbedingungen klärt, so Ralf Hänsel. So sei unklar, in welcher Höhe der Kaufpreis zu gestalten und wie mit dem dann leeren Gebäude umzugehen sei. Telefonische und persönliche Nachfragen bleiben vage, eine versprochene Handlungsempfehlung wurde bis heute nicht verschickt. „Das ärgert mich maßlos“, sagt Ralf Hänsel, „für die Bürger ist das alles unbefriedigend.“ Vier konkrete Fälle gebe es aktuell in seiner Gemeinde, doch man könne es sich derzeit schlicht nicht leisten, vier komplett bebaute Grundstücke zu kaufen und den Abriss der Gebäude zu finanzieren. Alle vier Familien hätten sich private Baugrundstücke als neues Domizil ausgesucht, sodass es da nichts zu tauschen oder zu verrechnen gibt. Und selbst bei Fördermöglichkeiten für den Abriss wie beim Brachflächen-Revitalisierungs-Programm bliebe auch noch ein Eigenanteil für die Kommune.