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Komposttoilette statt Sickergrube

Das Umweltamt hat sich mit der Abwasserentsorgung in Kleingartensparten beschäftigt. 1998/1999 gab es Befragungen zur Abwasserentsorgung in Kleingärten. 2002 erfolgte eine erneute Datenerfassung. Diese soll in diesem Jahr abgeschlossen werden.

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Bei der 2002 durchgeführten Abfrage sind insbesondere zum Umgang mit Chemietoiletten Fragen aufgetreten. Deshalb hat das Amt für Umweltschutz ein Merkblatt erstellt. Dieses basiert auf der Sächsischen Rahmenkleingartenordnung vom 12. 10. 1991. Hier sollen einige Punkte genannt werden: So sind zum Beispiel Sickergruben in Kleingärten verboten. Spülmaschinen und Waschmaschinen dürfen hier ebenfalls nicht installiert und betrieben werden. Fäkalien sind unter Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes vom Pächter ordnungsgemäß zu entsorgen (deponieren – kompostieren). Gegen das Aufstellen von Chemietoiletten im Kleingarten ist aus Sicht der unteren Wasserbehörde nichts einzuwenden, solange die Endprodukte nicht auf dem Kompost, sondern zu Hause über die Haustoilette entsorgt werden, damit der Umwelt und den Gartenbesitzern über den Nahrungskreislauf keine Schäden entstehen. Ammovit ist ausschließlich für die Aufbereitung von tierischen Fäkalien (Gülle und Jauche) vorgesehen. Als Alternative wird eine Umrüstung der Toiletten auf biologische Systeme, wie zum Beispiel Komposttoilettemit Rinderschrot empfohlen.

Im Trinkwasserschutzgebiet ist das Aufbringen des mit Sanitärzusätzen versehenen Inhalts aus Chemietoiletten und abflusslosen Gruben auf dem Kompost oder auf gärtnerisch genutzten Flächen nicht zulässig, da zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung im Einzugsgebiet von Trinkwassergewinnungsanlagen alle Gefährdungen des Grundwassers auszuschließen sind. Das Umweltamt ist froh über die gute Zusammenarbeit mit den Spartenvorsitzenden und dem Niederschlesischen Kleingärtnerverband. Spartenvorsitzende, die noch nicht geantwortet haben, werden gebeten, dies nachzuholen. Denn die Datenabfrage zur Abwasserbeseitigung soll jetzt auf den neuesten Stand gebracht werden. Das Merkblatt gibt es im Umweltamt, Untere Wassserschutzbehörde, Jägerkaserne, Zimmer 106.