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Kopfnoten kommen ins Gesetz

Damit die Noten für Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung nicht rechtswidrig sind, wird das Schulgesetz geändert.

Von Andrea Schawe
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In der Grundschule sind Kopfnoten noch unproblematisch.
In der Grundschule sind Kopfnoten noch unproblematisch. © Robert Michael

Betragen Note 4, in Mitarbeit eine 3 und in Ordnung und Fleiß eine 2 – mit diesen Kopfnoten im Halbjahreszeugnis der 10. Klasse wollte sich ein Oberschüler nicht auf einen Ausbildungsplatz bewerben. Er zog vor Gericht und bekam Recht. Nun will die Regierung handeln.

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