Die Entscheidung hat das Kultusministerium kalt erwischt. Die sogenannten Kopfnoten sind ein Eingriff in das Grundrecht auf freie Berufswahl der Schüler und bedürfen deshalb einer vom Landtag verabschiedeten gesetzlichen Grundlage. So will es das Verwaltungsgericht Dresden. Es ist nicht das erste Mal, dass Gerichtsentscheidungen die Schulpolitik in Sachsen grundlegend verändern. Zuletzt betraf dies die Lernmittelfreiheit und die Bildungsempfehlungen für das Gymnasium. In beiden Fällen musste das Kultusministerium seine Politik korrigieren.
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