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Auf der Corona-Ausfahrt erwischt

Verkehrskontrolle in Dresden. Die Polizei will einen Biker anhalten, doch der Mann gibt Gas. Schlau war das nicht.

Von Alexander Schneider
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Nur sechs Wochen nach einer illegalen Corona-Ausfahrt musste sich ein 30-jähriger aus Bannewitz vor dem Amtsgericht Dresden dafür verantworten. Angeblich hatte er an einem verbotenen Wettrennen teilgenommen.
Nur sechs Wochen nach einer illegalen Corona-Ausfahrt musste sich ein 30-jähriger aus Bannewitz vor dem Amtsgericht Dresden dafür verantworten. Angeblich hatte er an einem verbotenen Wettrennen teilgenommen. © Tino Plunert (Archiv)

Dresden. Ein 30-jähriger Motorrad-Fahrer hat mit einer sportlichen Einlage verhindert, dass die Polizisten das Nummernschild seiner Triumph-Maschine erkennen konnten. Er verdeckte das Kennzeichen mit seinem Fuß, während er den Beamten mit der Keller ignorierte und in der Kontrollstelle Gas gab. Peinlich: Er ist ein Dekra-Gutachter.

Am letzten Sonnabend im März hatte es die Polizei gezielt auf Motorradfahrer abgesehen. Sie standen mittags an der Dohnaer-/ Ecke Urnenstraße mit ihrer Kontrollstelle. Es war das erste Wochenende nach dem Corona-Einschluss. Ohne triftigen Grund hatten Biker an dem sonnigen Frühlingstag nichts auf der Straße verloren. Es sei einiges los gewesen, auch den Straßen, berichtete ein Polizist nun. 

Die Beamten hatten das Krad schon von weitem gehört. Der 30-jährige Kfz-Mechatroniker hatte nach dem Kaufpark Nickern Autos überholt und war zügig unterwegs. Das Anhaltesignal in der Hand eines Polizisten missachtete der Motorradfahrer, nachdem er erst so getan hatte, als wolle er anhalten. Stattdessen schaffte er es irgendwie, mit seinem Fuß das Nummernschild zu verbergen - bog in die Urnenstraße ab und verschwand in Lockwitzer Nebenstraßen. 

Doch die Beamten hatten den richtigen Riecher, als sie sich an die Verfolgung des weißen Krads machten. Ein Polizei-Kleitransporter war gerade in die Straße Am Galgenberg gefahren, als die Uniformierten das Krad herannahen sahen. Sie stellten sich mit Blaulicht in die Fahrspur des Motorrads, damit der Fahrer hält. Wieder habe er ihnen ein Zeichen gegeben - dann wechselte er überraschend auf den Fußweg und entkam den Kontrolleuren erneut.

Sorge vor Motorraddieb

Allerdings hatten die Beamten nun das Kennzeichen erkannt. Das führte sie zum Wohnhaus des Gutachters. Der Mann war aber nicht zu Hause. Seiner Ehefrau erklärten die Polizsten, sie haben den Verdacht, dass ihnen ein Motorraddieb entkommen sei. Am Handy behauptete der Ehemann, er sei mit dem Auto im Bereich Pirna unterwegs. Auch das war vermutlich eine kleine Notlüge.

Denn bald kam der Kradfahrer auf seiner weißen Triumph in die Kontrollstelle gefahren. Dort musste der 30-Jährige seinen Führerschein abgeben und ihm wurde erklärt, dass er sich strafbar gemacht habe.

Nun stand der Kradfahrer wegen verbotenen Kfz-Wettrennens vor dem Amtsgericht Dresden. Der Angeklagte ließ von einem Verteidiger erklären, an jenem tag gefahren zu sein. Er könne sich sein Verhalten jedoch nicht erklären. Viel mehr, sagte er nicht und auch Fragen beantwortete er nicht.

Keine Hinweise auf eine Raserei

Richter Jochen Meißner war daher gezwungen, die drei Polizeibeamte sehr ausführlich zu vernehmen. Die berichteten von der Kontrolle und dass der Fahrer zügig unterwegs gewesen sei. Das war es aber auch schon. Von einem Rasen oder einem Wettrennen konnte niemand berichten.

Nach einem längeren Rechtsgespräch stellte der Richter das Verfahren gegen eine hohe Geldauflage vorläufig ein: Der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte muss 2.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen, eineinhalb Gutachter-Netto-Monatsgehälter. Dafür erhielt er nach sechs Wochen Entzug noch im Gerichtssaal seinen auch seinen Führerschein zurück. Einer der Gründe für die Einstellung war, dass dem Biker eine besonders rücksichtsloses Fahrweise nicht nachgewiesen werden konnte.

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