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Kraftwerk: Beschwerde gegen das Urteil

Leppersdorf. In das Verfahren um denBau eines mit Müll betriebenen Kraftwerkes kommt keine Ruhe.

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Gegen das Ende Dezember vorgelegte Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden hat jetzt der Anwalt Lothar Hermes im Auftrag des Klägers Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bautzen eingelegt. Das Dresdner Gericht sah den Antrag eines Wachauer Bürgers auf einstweilige Verfügung als unzulässig an, da ein einzelner Gemeindebürger nicht das Recht habe, den Vollzug eines Bürgerentscheides gerichtlich durchzusetzen.

Mit dem Antrag des Bürgers sollte der Gemeinde Wachau jegliche Planung in Bezug auf die Errichtung eines Ersatzbrennstoff-Heizkraftwerkes bei Sachsenmilch durch Aufstellung eines B-Plans untersagt werden. Diese neuerlichen Planungen seien nicht mit dem Bürgerentscheid vom Dezember 2006 vereinbar, so die Klageseite. Damals hatten es zwei Drittel der Bürger abgelehnt, dass die Gemeinde einen bestehenden B-Plan ändert, damit Sachsenmilch ein mit aussortiertem Müll betriebenes Kraftwerk bauen kann.

Rechtsanwalt Lothar Hermes verweist in seiner Beschwerde unter anderem darauf, dass es dem einzelnen Bürger – und nicht wie vom Verwaltungsgericht Dresden erklärt nur der Kommunalaufsicht – möglich sein muss, die Einhaltung des Bürgerwillens bei seiner Missachtung einzuklagen und die Sperrwirkung eines Bürgerentscheides gesichert und durchgesetzt werden muss. (mw)