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Kreis trifft Entscheidung zum Schulbusgeld 

Eine Mutter hat sich für eine neue Regelung eingesetzt und fordert mehr Geld für den Schülerverkehr. Von der Entscheidung des Kreistages ist sie enttäuscht. Aufgeben will sie noch nicht. 

Von Romy Altmann-Kuehr
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Ärger beim Schülerverkehr: Eltern haben eine Petition gestartet, der Landkreis soll mehr Kosten übernehmen.
Ärger beim Schülerverkehr: Eltern haben eine Petition gestartet, der Landkreis soll mehr Kosten übernehmen. © Archivfoto: Matthias Weber

Über die Petition einer Neugersdorferin zum Schülerverkehr beim Landkreis Görlitz ist inzwischen eine Entscheidung gefallen. Andrea Bürger hatte sich dafür eingesetzt, dass der Schülerverkehr im Landkreis anders geregelt wird. Denn ihrer Meinung nach geht es derzeit nicht gerecht zu. 

Frau Bürger hat das selbst erfahren: Sie wollte ihre Tochter nicht an die Andert-Oberschule schicken, sondern nach Seifhennersdorf. Die Oberschule dort gefiel der Familie besser für ihr Kind. Die Andert-Schule wäre aber die nächst gelegene Oberschule zu Bürgers Wohnadresse in Neugersdorf. Der Landkreis übernimmt generell die Kosten für den Schulbus nur für die Fahrt zur nächsten geeigneten Schule. Allerdings auch nur, wenn der Weg kürzer als drei Kilometer ist. Das ist bei Bürgers im Falle der Andert-Oberschule nicht der Fall, also bekäme die Familie ohnehin kein Geld vom Landkreis. Frau Bürger setzte sich mit ihrer Petition nun dafür ein, dass der Landkreis seine Satzung zur Schülerbeförderung ändert - und auch diejenigen einen Zuschuss bekommen, die nicht die nächstgelegene Schule besuchen. Immerhin haben Familien die freie Wahl, wohin ihr Kind zur Schule gehen soll, so Frau Bürger. Wer sich die Buskosten nicht leisten könne, habe aber eben keine freie Wahl. 

Mehr als 1.300 Menschen haben die Petition unterzeichnet und sich damit ebenfalls dafür ausgesprochen, dass hier etwas geändert werden muss. Das reichte nicht, um die Kreisverwaltung zu überzeugen. Der Landkreis hatte das Thema nun Ausschüssen des alten Kreistages auf den Tisch gebracht. Hier wurde die Petition abgelehnt. Die Ausschüsse hätten sich intensiv mit der Petition beschäftigt, schreibt Landrat Bernd Lange in seiner Begründung, die er Frau Bürger zugeschickt hat. Sie sehen keine ausreichenden Gründe an der Satzung zur Schülerbeförderung etwas zu ändern. Deshalb wird sich der Kreistag nicht weiter damit befassen. Lange verweist auf die gesetzlichen Vorgaben, an die sich der Kreis halte. So sei im Sächsischen Schulgesetz die Rede davon, dass der Kreis als Kostenträger die Kosten für die "notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg" übernehmen muss. Daraus könne man ableiten, dass es Grenzen gibt. 

Natürlich bestimmen Eltern selbst, so der Landrat, auf welche Schule sie ihr Kind schicken. Da bedeute aber nicht, dass weitere Schulwege und damit verbundene höhere Kosten vom Aufgabenträger - also dem Landkreis - zu finanzieren sind. 

Besonders ärgerlich macht das die Mutter aus Neugersdorf vor dem Hintergrund, dass in Görlitz ein nagelneues Landratsamtsgebäude gebaut wird - mit enorm hohen Kosten. "Hier werden unnötig Steuergelder verschlungen", findet Frau Bürger. Das Geld wäre für die Kinder besser aufgehoben. Zumal - so schreibt es Frau Bürger auch in einem Brief an den Landrat - die Kinder mit dem Bus in die Schule fahren. Die Mitarbeiter hingegen kämen aus allen Ecken des Kreises mit dem Auto nach Görlitz. Auch im Hinblick auf die Umweltbelastung sei das nicht nachzuvollziehen. 

Das Problem ist beim Landkreis bekannt und wird im Kreistag seit Jahren immer wieder angesprochen. Geändert wurde die Satzung aber bislang nicht. Es fand sich dafür noch keine Mehrheit unter den Abgeordneten. Würde der Kreis seine bisherige Regelung ändern und allen Familien - egal, welche Schule das Kind besucht - das Busgeld gewähren, müsste der Kreis in der Folge deutlich mehr Geld für die Schülerbeförderung ausgeben. 

Mit der Ablehnung will sich die Neugersdorferin Andrea Bürger nicht zufrieden geben. Sie hofft auf weitere Unterstützung aus der Politik. Sie hat außerdem einen Widerspruch beim Landkreis gegen die Ablehnung eingereicht. 

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