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Kreisrätin wehrt sich gegen Stasi-Vorwürfe

Der Kreistag hatte Annemarie Rentsch die Niederlegung des Mandats empfohlen. Doch das durfte er gar nicht.

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Bautzen. Im Streit um eine angebliche Stasi-Tätigkeit hat eine Kreisrätin sich auch in zweiter Instanz gegen den Landkreis durchgesetzt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschied, dass der Kreistag Annemarie Rentsch wegen Stasi-Vorwürfen nicht ohne Weiteres den Rücktritt empfehlen darf. Damit bestätigte es ein Urteil von 2011, das die Grünen-Kreisrätin beim Verwaltungsgericht erstritten hatte.

Laut OVG dürfe der Kreistag zwar so eine Empfehlung per Kreistagsbeschluss aussprechen. Im konkreten Fall sei dieser Beschluss allerdings rechtswidrig gewesen. So habe es bereits Formfehler bei der Einladung der Kreisräte gegeben. Außerdem habe der Kreistag nicht ausreichend alle Aspekte der vorgeworfenen Stasi-Tätigkeit abgewogen. Insbesondere sei ihr Verhalten seit der Wiedervereinigung nicht hinreichend berücksichtigt worden.

Ob die Kreisrätin tatsächlich IM war oder nicht, spielte dagegen schon in der ersten Instanz keine Rolle. Das Verwaltungsgericht prüfte lediglich, ob der Beschluss des Kreistags rechtmäßig war. Das Gremium hatte 2010 in geheimer Sitzung entschieden, sowohl Annemarie Rentsch als auch ihrem Fraktionskollegen Jens Krauße (SPD) wegen Stasi-Verdacht den Rücktritt zu empfehlen. Das geschah auf einstimmigen Vorschlag einer Bewertungskommission, die sich mit den Akten der Stasi-Unterlagenbehörde beschäftigt hatte. Diese legen nahe, dass Annemarie Rentsch als IM „Bormann“ geführt wurde. Die Grünen-Kreisrätin bestreitet vehement, wissentlich mit der Staatssicherheit zusammengearbeitet zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (csf)