Von Heiko Engel
Rechtsanwalt Helmut Weidelehner war zufrieden. Seine Mandanten – Ex-Landrat Horst Gallert und die ehemalige Finanzdezernentin Jutta Mieth – sind reingewaschen: „Der gegen Herrn Landrat a.D. Gallert und Frau Mieth erhobene Vorwurf der rechtswidrigen Übertragung der Bauherrenschaft auf den Eigenbetrieb wird vollumfänglich zurückgenommen. Der Vorwurf einer willkürlichen Kostenreduzierung ist in der geäußerten Form nicht aufrechtzuerhalten“, heißt es im Schlussbericht der Untersuchungsgruppe „Puppenbühne“. Weidelehner war zufrieden, seine Mandanten seien zu „hundert Prozent“ rehabilitiert.
Über die Stichhaltigkeit weiterer Vorwürfe gegen Theater und Kreisverwaltung wollten weder Landrat Michael Harig (CDU) noch Hans-Jürgen Dittmann (DSU), Sprecher der Untersuchungsgruppe, im Detail diskutieren. „Im Ergebnis wird festgestellt, dass überwiegend die Aussagen und Vorwürfe berechtigt sind. Einige Aussagen und Vorwürfe sind nach nochmaliger Prüfung nicht oder teilweise nicht haltbar“, heißt es im Gruppen-Bericht. Um welche Vorwürfe es dabei geht, blieb offen, die Untersuchungsgruppe schweigt: „Dazu sage ich nichts“, so Dittmann in der Pressekonferenz zum Abschlussbericht.
Ganz und gar nicht windelweich klang es noch im Bericht der Arbeitsgruppe vom März. In dem Papier wurden für den Theaterneubau zuständige Amtsmitarbeiter namentlich genannt. Sie seien „überfordert“ gewesen, hätten zudem Gelder an das Theater ohne „inhaltliche Prüfung“ überwiesen und es an der „notwendigen Kostenkontrolle“ fehlen lassen. Die Betriebsleitung des Deutsch-Sorbischen Volkstheaters habe diese Situation zu „ihren Gunsten ausgenutzt“.
Dittmann nahm diese Vorwürfe weder zurück noch bestätigte er sie ausdrücklich. Ungeklärt blieb außerdem, ob Informationen über Mehrkosten durch die Vergrößerung des umbauten Raums bewusst vor dem Kreistag verheimlicht wurden oder einfach nur auf dem Verwaltungsweg hängen blieben.
Folgenlos für die Kreisverwaltung ist der Untersuchungsbericht laut Harig nicht gewesen. Zum Beispiel sollen alle Bauvorhaben über das Infrastrukturamt abgewickelt werden. Außerdem regelt ein „Bauhandbuch“ die Zuständigkeit bei Projekten. Und, ganz wichtig: „Die Qualität der Beschlussvorlagen ist grundsätzlich zu verbessern.“ Von personellen Konsequenzen war nicht die Rede. Auf ein Wort