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Kuhstall-Gegner geben nicht klein bei

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes haben die Klagenden Beschwerde eingelegt. Das heißt, der Fall geht in die nächste Runde.

Von Anja Beutler
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Der Grund ist bereitet: Hier soll der neue Kuhstall der Agrofarm entstehen. Einige Anwohner wollen das verhindern.
Der Grund ist bereitet: Hier soll der neue Kuhstall der Agrofarm entstehen. Einige Anwohner wollen das verhindern. © Matthias Weber/photoweber.de

Der Fall um den Kuhstallneubau in Herwigsdorf geht in die nächste Instanz vor das Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Der erst kürzlich in das Verfahren eingetretene Rechtsanwalt der Antragstellerin habe Beschwerde zur Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichtes vorgelegt, bestätigte dessen Sprecher Robert Bendner auf Nachfrage. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte den Eilantrag der Klägerin abgelehnt und auch von ihr bemängelte Fehler im Gutachten nicht nachvollziehen können. 

In der vergangenen Woche ist das Eilverfahren der Herwigsdorfer Kuhstall-Gegner, die sich in diesem Zusammenhang gegen die derzeit geltende Baugenehmigung für die Agrofarm wenden, in Bautzen angekommen. Dort muss man sich jedoch erst einmal einarbeiten. "Derzeit laufen noch Äußerungsfristen der Beteiligten", skizziert der stellvertretende Sprecher des Oberverwaltungsgerichtes (OVG), Thomas Tischer den Stand der Dinge. Es sei daher noch nicht absehbar, wann eine Entscheidung ergehen werde. Generell handele es sich weiterhin um ein Eilverfahren, das Gericht sei deshalb um eine rasche Klärung bemüht.

Entscheidung kommt schriftlich

Eine Verhandlung im klassischen Sinn wird es bei einem solchen Verfahren auch in dieser Instanz nicht geben. "In der Regel wird ein Eilverfahren ausschließlich schriftlich geführt", ordnet Tischer ein. Dabei entscheide der Richter über die für ihn in der Sache angemessenen Fristen zu Stellungnahmen der jeweiligen Gegenseiten und kann auch einen Vor-Ort-Termin anberaumen, was allerdings selten geschieht.

Neben dem nun weitergehenden Eilverfahren ist vor dem Verwaltungsgericht Dresden aber noch die Klage im Hauptsacheverfahren anhängig, die im Oktober 2019 eingereicht wurde und sich generell gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung richtet. Das Eilverfahren strengte die Klägerin im Januar an, als der Landkreis angeordnet hatte, dass trotz dieses laufenden Verfahrens mit dem Bau begonnen werden kann.

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