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Corona-Kurzarbeit - welche Rechte habe ich?

Überstundenabbau, Hinzuverdienst, Kündigungsfrist: Die wichtigsten Antworten auf die Fragen unserer Leser.

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Eine Frau füllt ein Antragsformular für Kurzarbeitergeld aus.
Eine Frau füllt ein Antragsformular für Kurzarbeitergeld aus. © dpa-Zentralbild

Leere Auftragsbücher, verwaiste Hotels und Restaurants: Die Corona-Krise zwingt viele Beschäftigte in die Kurzarbeit – und stellt alle vor neue Herausforderungen. Das haben auch die vielen Fragen beim SZ-Telefonforum gezeigt, die die Fachanwälte für Arbeitsrecht Yvonne Ledfuß, Manuela Wolfram und Bertram Petzold aus Dresden beantwortet haben.

Kann der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld eigentlich auch aufstocken? Wir haben so schon geringe Löhne!

Das am Donnerstag vorgelegte Rettungspaket der Bundesregierung sieht eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes vor. Zudem kann der Arbeitgeber die Leistung aufstocken, das ist aber absolut freiwillig. Allerdings erstattet die Agentur für Arbeit im Rahmen der Kurzarbeit auch die Sozialversicherungsbeiträge, die sonst der Arbeitgeber zahlt. Vielleicht ist das ein Argument, Ihren Chef von einer Aufstockung zu überzeugen. In vielen Tarifverträgen ist dies ohnehin vorgesehen.

Ich bin in Kurzarbeit mit null Arbeitstagen. Vermutlich ab 4. Mai werden wir den Friseursalon wieder öffnen. Ich soll Ende April zwei Tage kommen, um telefonisch Terminvereinbarungen zu übernehmen. Darf ich das überhaupt?

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