„Alkohol ist dein Sanitäter in der Not.“ So heißt es im legendären Grönemeyer-Song. Für die Begründung seines Urteils gegen Nico P. zog Richter Jürgen Scheuring genau diesen am Donnerstag am Landgericht in Dresden heran. Mit Alkohol, so führte der Vorsitzende der Berufungskammer aus, habe der Angeklagte versucht, seine berufliche Überlastung und so manchen Frust über private Lebensumstände zu kompensieren und somit einen gefährlichen Weg eingeschlagen. „Alkohol ist das Drahtseil auf dem du stehst“, lautet eine weitere Textzeile bei Grönemeyer. Und von diesem war Nico P. schließlich am 26. Oktober 2018 gestürzt, als er sich betrunken hinter das Steuer seines Renault gesetzt hatte. Im Restaurant seiner Eltern, wo der 44-Jährige als Koch arbeitet, hatte er damals seit dem frühen Nachmittag Alkohol getrunken, eigenen Angaben zufolge vier bis fünf Flaschen Bier.
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