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Großweitzschens Ex-Amtsleiterin geht in Revision

Die ehemalige Chefin des Hauptamtes in Großweitzschen hat ein Zeugnis gefälscht, will aber keine Betrügerin sein. Für sie geht es um viel Geld.

Von Erik-Holm Langhof
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Symbolbild: Die Verhandlung vor dem Landgericht Chemnitz dauerte am Dienstag knapp fünf Stunden - und brachte neue Einblicke in die Tatvorwürfe.
Symbolbild: Die Verhandlung vor dem Landgericht Chemnitz dauerte am Dienstag knapp fünf Stunden - und brachte neue Einblicke in die Tatvorwürfe. © dpa

Großweitzschen/Chemnitz. Knapp fünf Stunden ließ sich der vorsitzende Richter Markus Zimmermann am Landgericht Chemnitz Zeit, um noch einmal ein Großteil der Beweismittel und Zeugenbefragungen im Verfahren durchzugehen. Am Dienstagnachmittag verhandelte er die Revision des Urteils gegen die ehemalige Hauptamtsleiterin von Großweitzschen Cornelia W. vom Döbelner Amtsgericht am 15. August 2019. Der damalige Vorwurf: Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug. 

Die Frau hatte eine Urkunde gefälscht, damit einen höheren Abschluss als Verwaltungswirtin vorgetäuscht, um den Posten der Hauptamtsleiterin behalten zu können. Somit betrog die Beschuldigte die Gemeinde um etwa 8.000 Euro, das ist der Lohn, den sie nicht rechtmäßig erhielt. 

Laut Auffassung der Verteidigung sei der Vorwurf des Betrugs nicht gerechtfertigt. Deshalb zog die heute 56-Jährige vor das Landgericht Chemnitz. Die Staatsanwaltschaft hingegen sieht beide Vorwürfe als gegeben und das Urteil aus erster Instanz als zu milde an. Sie forderte ein höheres Strafmaß und ging ebenfalls in Revision.

Cornelia W. musste am Dienstag in Chemnitz erneut die Historie der Ereignisse erzählen. Die 56-Jährige lebt mittlerweile nicht mehr in der Region, arbeitet auch nicht mehr in einer Verwaltung. Diesem Job habe sie „abgeschworen“, sagte sie vor Richter Markus Zimmermann. Ihren neuen Job habe sie in der Pflege gefunden, sei auch glücklich damit. Das Geld reiche gerade so, um über Wasser zu bleiben.

Ex-Bürgermeister: „Die Zusammenarbeit mit ihr war gut“

Zuvor arbeitete sie 25 Jahre in der Gemeindeverwaltung. Erst in Mockritz, nach der Zusammenlegung in Großweitzschen. In den Jahren 1999 bis 2002 absolvierte sie die Ausbildung zur Verwaltungsfachangstellten berufsbegleitend und bezahlt aus eigener Tasche. Im Juli 2014 bewarb sie sich um die Stelle der Leiterin des Hauptamtes, weil ihre Vorgängerin in den Ruhestand gegangen war. 

Die Empfehlung dafür gab der damalige Bürgermeister Ulrich Fleischer. „Sie brachte langjährige Erfahrung mit sich und war bereits eingearbeitet“, erklärte er im Zeugenstand. Aus eigenen Stücken begann sie 2012 auch eine Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin. „Die Zusammenarbeit mit ihr war durchgängig gut.“

Der ehemalige Bürgermeister Ulrich Fleischer empfahl dem Gemeinderat Cornelia W. als Leiterin des Hauptamtes anzustellen. Er vertraute ihr und wollte kein Zeugnis sehen.
Der ehemalige Bürgermeister Ulrich Fleischer empfahl dem Gemeinderat Cornelia W. als Leiterin des Hauptamtes anzustellen. Er vertraute ihr und wollte kein Zeugnis sehen. © Archiv/Dietmar Thomas

Im Gemeinderat im Juli 2014 stimmten die Mitglieder letztendlich für die Beschuldigte als neue Leiterin des Hauptamtes. Festgehalten wurde im Beschluss, dass Cornelia W. den Dienst antreten darf. Ein weiterer Nebensatz beschrieb, dass sie nach der bestandenen Prüfung den Nachweis zur ausgebildeten Verwaltungsfachwirtin erbringen soll. Sie habe jedoch nichts davon gewusst, dass dieser Abschluss zwingend notwendig für diesen Posten sei. 

Richter: „Da haben Sie mächtig gepennt“

„In der nichtöffentlichen Beratung wurde ich ausgeschlossen und habe erst zum Schluss erfahren, dass ich angenommen wurde“, so die Angeklagte. Dem widersprach ihr Ex-Chef Ulrich Fleischer: „Nach dem Beschluss des Gemeinderates habe ich mit ihr gesprochen und ganz klar erläutert, unter welchen Bedingungen sie die Stelle bekommen hat. Nämlich, dass sie den Abschluss machen und dieses Zeugnis vorzulegen hat.“

Auch in der Zeugenbefragung des jetzigen Bürgermeisters Jörg Burkert (parteilos) sowie des damaligen Gemeindeoberhauptes vor dem Landgericht Chemnitz wird deutlich, dass der Abschluss zur Verwaltungsfachwirtin Voraussetzung dafür war, dass die Angeklagte in dem leitenden Posten arbeiten durfte. Bis dahin sollte die Mitarbeiterin nur kommissarisch diesen Posten übernehmen. 

Der derzeitige Bürgermeister Jörg Burkert (parteilos) bestätigte vor dem Landgericht, dass die Angeklagte nur kommissarisch den Posten der Hauptamtsleiterin inne haben sollte, bis zum Abschluss der Verwaltungswirtin. Doch verschriftlicht wurde dies nicht.
Der derzeitige Bürgermeister Jörg Burkert (parteilos) bestätigte vor dem Landgericht, dass die Angeklagte nur kommissarisch den Posten der Hauptamtsleiterin inne haben sollte, bis zum Abschluss der Verwaltungswirtin. Doch verschriftlicht wurde dies nicht. © Archiv/Dietmar Thomas

Dies wurde jedoch weder im Beschluss, noch im Protokoll der Sitzung so niedergeschrieben. Auch im veränderten Arbeitsvertrag zwischen der Verwaltung und der Angestellten wurde keine Einschränkung festgehalten. „Gibt es mündliche Nebenabsprachen? Ist das in Großweitzschen anders?“, fragte der Richter. Jörg Burkert konnte sich den Fehler nicht erklären. „Es war die Bedingung des Gemeinderats. Aber anscheinend wurde sie nicht in den Beschluss eingearbeitet.“ 

Auch Ex-Bürgermeister Ulrich Fleischer gestand den Fehler ein, der nicht hätte passieren dürfen. Beide unterschrieben den Beschluss von 2014. „Da haben Sie mächtig gepennt“, resümierte Richter Markus Zimmermann.

Angeklagte: „Ich bin halt so. Ich wollte das durchziehen.“

Doch der Gemeinderat ließ nicht locker. Der Abschluss sollte vorgelegt werden. In unregelmäßigen Abständen fragten sie die Angeklagte, ob sie die Ausbildung beendete. Hauptsächlich aus Reihen der CDU seien vermehrt Fragen gekommen, berichtet Jörg Burkert. Cornelia W. berichtet, dass sie neben der Arbeit als Hauptamtsleiterin Seminare besuchte und die Ausbildung zur Verwaltungswirtin bis zum Schluss durchzog. Trotz des sehr hohen Arbeitspensums. „Ich bin halt so. Ich wollte das durchziehen“, sagt die 56-Jährige. 

Sie redete auch mit ihrem ehemaligen Chef, Ex-Bürgermeister Ulrich Fischer darüber. „Sie sagte mir, dass die Prüfungsvorbereitungen sehr schwierig seien, da sie sehr viel zu tun hatte“, so Fleischer. Geholfen habe er ihr aber nicht, jedoch auch nicht nach einem Zeugnis gefragt. Er vertraute seinen damaligen Mitarbeitern, auch ihr, erklärte er vor dem Richter.

Weil die Gemeinderäte aber hartnäckig blieben, sagte sie in der Sitzung im Februar 2016 den entscheidenden Satz. „Ich habe die Prüfung bestanden. Wer daran zweifelt, kann sich das Zeugnis gern anschauen“, erklärte sie nach Angaben der Zeugen. Ein Gemeinderat wollte das genau wissen. Enzo Müller warf einen Blick auf das Zeugnis. 

Ob sie ihm daraufhin auch das gefälschte Zeugnis oder aber ein anderes Dokument vorgelegt hatte, konnte nicht eindeutig geklärt werden. Doch die anderen Gemeinderäte hätten dennoch Zweifel gehabt. Bereits in der Hauptverhandlung in Döbeln stand fest: Die Urkunde zur Verwaltungsfachwirtin war gefälscht. Das gestand die Frau auch.

Richter: „Das wurde nicht einfach so kopiert“

Auch im August 2017 wiederholte Cornelia W. in einer Gemeinderatssitzung auf Nachfragen der Räte: „Ich lasse mich nicht vorführen. Ich habe die Ausbildung“, entgegnete sie. Diese Ausbildung hat sie nicht absolviert. Einen Tag später konfrontierte sie das damalige stellvertretende Gemeindeoberhaupt Jörg Burkert in einer Mittagspause und fragte nach dem Abschlusszeugnis. Daraufhin fühlte sie sich in die Enge gedrängt und fälschte die Urkunde zur Verwaltungsfachwirtin.

Vor dem Landgericht beschrieb sie ihr Vorgehen so: „Ich habe mein Zeugnis von der Verwaltungsfachangstellten genommen und kopiert. Den Titel und das Datum habe ich geändert.“ Dem konnte der vorsitzende Richter keinen Glauben schenken. 

Er verglich beide Dokumente noch im Gerichtssaal und sagte: „Das wurde nicht einfach so kopiert. Hier ist nichts identisch außer ihrem Namen.“ Mit Hinblick auf diese Konfrontation gab sie zu, den Briefkopf von Fördermittelbescheiden des Landes Sachsen kopiert zu haben. Darauf habe sie als Hauptamtsleiterin Zugriff gehabt. 

Auf Nachfrage von Markus Zimmermann, ob sie Zeugnisse aus anderen Personalakten als Vorlage nahm, verneinte die 56-Jährige. Auch sei in ihrer Personalakte eine weitere Urkunde zur Diplom-Betriebswirtin gefunden worden. „Kommt Ihnen das bekannt vor?“, fragte Zimmermann. Cornelia W. verneinte. Sie kenne das Dokument nicht. Zugriff auf die Personalakten hätten „alle in der Verwaltung“ gehabt.