Von Dieter Hanke
Der Landkreis Meißen lässt nicht locker und will sich sein Recht erstreiten. Er hat jetzt beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichtes Dresden von Anfang Juli dieses Jahres zum Gymnasiums-Bau in Wilsdruff eingelegt. „Alle rechtlichen Mittel sollen ausgeschöpft werden, um Schaden vom Landkreis Meißen abzuwenden. Dazu hatte bereits der Kreistag Meißen im Vorjahr die Verwaltung beauftragt“, sagt Landkreis-Sprecherin Kerstin Thöns.
Die Dresdner Richter hatten Anfang Juli in einem Eilverfahren, das der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge angestrengt hatte, dem geplanten Gymnasiums-Standort in Wilsdruff zugestimmt. Der Nachbarlandkreis kann nach dem Entscheid somit seine Schulnetzplanung verwirklichen und die Stadt Wilsdruff mit den Planungen für eine solche Einrichtung fortfahren. Da der Kreis Meißen in dieser Sache gegen das sächsische Kultusministerium klagt, war bis dahin die Gymnasiums-Planung in Wilsdruff blockiert. Meißen fürchtet bei einem dortigen Gymnasium um den Bestand seines eigenen im nahen Nossen.
In einem späteren Hauptverfahren will das Verwaltungsgericht Dresden dann über die Klage der Meißner befinden. Ob es jetzt angesichts deren Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen noch zu einem Gespräch des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit Meißen kommt, bleibt abzuwarten. Der Meißner Landrat Arndt Steinbach (CDU) hatte den Nachbarn über die neue Situation informiert. Eine Antwort steht vom Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aber noch aus.